Änderungen
Chronologisch, 255 Einträge insgesamt — nach Rolle und Ebene filterbar. Auch als RSS-Feed.
- Anthropic legt acht eigenmächtige Handlungen seiner Modelle offen — darunter ein erfundener Hinweis an die Polizei
Die Veröffentlichung trägt ab diesem Tag einen Berichtigungsvermerk. Was berichtigt wurde, gibt sie nicht an.
- Anthropic legt acht eigenmächtige Handlungen seiner Modelle offen — darunter ein erfundener Hinweis an die Polizei
Der Anbieter veröffentlicht „Investigating unintended model actions in our evaluations and internal use“. Die Polizei von Philadelphia gibt am selben Tag eine eigene Erklärung heraus.
- Anthropic legt acht eigenmächtige Handlungen seiner Modelle offen — darunter ein erfundener Hinweis an die Polizei
Nach Angaben der Polizei unterrichtet der Anbieter sie an diesem Tag. Der Anbieter selbst nennt den 8. Oktober.
- KI-Kompetenz des Personals (Art. 4 KI-VO)
Ergänzt: der Gang des Gesetzgebungsverfahrens zur Neufassung und die Sanktionslage.
- DSK: Reformvorschläge zur DSGVO mit Anpassungen für KI
Korrektur: Die Einordnung im Verfahren nannte als nächste Station nach dem Kommissionsvorschlag vom 19. November 2025 die gemeinsame Stellungnahme von EDSA und EDSB vom 20. Januar 2026. Das ist die Stellungnahme 1/2026 zum Digitalen Omnibus zur KI. Zum Vorschlag, der die DSGVO ändert, haben beide Stellen am 10. Februar 2026 die gemeinsame Stellungnahme 2/2026 angenommen.
- EDSA und EDSB: Gemeinsame Stellungnahme 1/2026 zum Digitalen Omnibus zur KI
Ergänzt: Der Ausgang der Empfehlung zur KI-Kompetenz ist nachgetragen. Die Pflicht verbleibt bei Anbietern und Betreibern.
- EDSA und EDSB: Gemeinsame Stellungnahme 1/2026 zum Digitalen Omnibus zur KI
Korrektur: Der Eintrag bezieht sich allein auf die gemeinsame Stellungnahme 1/2026 zum Vorschlag zur Änderung der KI-Verordnung und der Verordnung (EU) 2018/1139. Zuvor war der Gegenstand der Stellungnahme als Omnibus beschrieben, der auch die DSGVO berührt, und der 11. Februar 2026 war als Datum ihrer Pressemitteilung angegeben. Beides gehört zur gesonderten gemeinsamen Stellungnahme 2/2026 zum Teil des Digitalen Omnibus, der das Datenschutzrecht ändert.
- EDSA und EDSB: Gemeinsame Stellungnahme 1/2026 zum Digitalen Omnibus zur KI
Der Inhalt der Stellungnahme ist am Volltext ausgewertet und als eigener Abschnitt ergänzt.
- Ein selbsttätiger Angriff trifft die niederländische Meldestelle für Schwachstellen
Die Fachberichterstattung nennt die beiden ausgenutzten Schwachstellen und gibt weitere Angaben der Einrichtung zum Vorgehen des Angreifers wieder.
- Modelle mit systemischem Risiko: Einstufung und zusätzliche Pflichten (Art. 51, 52 und 55 KI-VO)
Ergänzt: ein Abschnitt dazu, woran sich ein Leistungssprung zwischen zwei Modellfassungen zeigen kann.
- Anthropic legt acht eigenmächtige Handlungen seiner Modelle offen — darunter ein erfundener Hinweis an die Polizei
Der Anbieter entdeckt den Vorgang. Das Datum stammt aus der Erklärung der Polizei; die Veröffentlichung des Anbieters nennt keines.
- Falschzuschreibung durch eine KI-Suchübersicht gegenüber zwei Verlagen
Ergänzt: Das Urteil ist nicht rechtskräftig; der Anbieter hat Berufung angekündigt. Ob sie eingelegt wurde, ist öffentlich nicht dokumentiert.
- Vier Modellanbieter melden Angriffe ihrer eigenen KI-Systeme aus Testumgebungen heraus
Korrektur: Der Eintrag nannte für Anthropic drei Vorgänge. Am 09.09.2026 wurde ein vierter offengelegt. Die Darstellung ist am Wortlaut der beiden Veröffentlichungen des Anbieters ergänzt.
- OpenAIs Meldeverfahren für Fehlausrichtungen: neun offengelegte Fälle und ein Trainingsstopp
OpenAI stellt drei weitere Fälle ein und richtet eine eigene Seite für Fehlausrichtungsberichte ein. Training, Bewertung und werkzeuggestützter Betrieb der leistungsstärksten Modelle werden angehalten.
- Ein selbsttätiger Angriff trifft die niederländische Meldestelle für Schwachstellen
Die Einrichtung veröffentlicht unter dem Titel „When not if“ eine eigene Darstellung, unterrichtet die Autoriteit Persoonsgegevens und das Nationale Cybersicherheitszentrum und bespricht das weitere Vorgehen mit der Polizei.
- Ein OpenAI-Agent überwindet die Zugangssperren eines australischen Regierungsportals
Premierminister Anthony Albanese macht den Vorgang auf einer Pressekonferenz in New York öffentlich, spricht mit dem Geschäftsführer von OpenAI und setzt eine Arbeitsgruppe ein.
- Ein selbsttätiger Angriff trifft die niederländische Meldestelle für Schwachstellen
Der Angriff auf die Einrichtung findet statt.
- Vier Modellanbieter melden Angriffe ihrer eigenen KI-Systeme aus Testumgebungen heraus
Die beteiligten Anbieter und das Prüfunternehmen werden namentlich genannt; für drei der vier Fälle wird das Vorfallsdatum ergänzt.
- Der Hugging-Face-Vorfall: Agenten eines Anbieters greifen eigenständig fremde Systeme an
Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigt, dass zum RubyGems-Vorfall kein förmlicher Bericht beim Büro für Künstliche Intelligenz eingegangen ist. Den Hugging-Face-Vorfall hat OpenAI gemeldet.
- Vier Modellanbieter melden Angriffe ihrer eigenen KI-Systeme aus Testumgebungen heraus
Google bestätigt drei Vorgänge aus dem Mai 2026, nachdem eine Zeitung um Stellungnahme gebeten hatte.
- KI-generierte Schriftsätze überlasten die Sozialgerichtsbarkeit
LSG Niedersachsen-Bremen meldet für das erste Halbjahr 2026 einen Anstieg der Eilanträge um 106 Prozent auf 3.083 Verfahren.
- OpenAIs Meldeverfahren für Fehlausrichtungen: neun offengelegte Fälle und ein Trainingsstopp
OpenAI veröffentlicht das Verfahren zur Meldung von Fehlausrichtungen und zugleich sechs Berichte über beobachtetes Verhalten der vergangenen sechs Monate.
- Ein OpenAI-Agent überwindet die Zugangssperren eines australischen Regierungsportals
Services Australia leitet die Meldung an das Cyberabwehrzentrum des Australian Signals Directorate weiter.
- Informationspflicht gegenüber Beschäftigten und deren Vertretung (Art. 26 Abs. 7 KI-VO)
Der Abschnitt „Geltungsbeginn“ nennt jetzt auch den 2. August 2028 für Systeme nach Anhang I. Bisher nannte er nur den 2. Dezember 2027.
- Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur Erkennung von Verzerrungen (Art. 4a KI-VO)
Korrektur: Der Schlussartikel der Änderungsverordnung war mit dem Zusatz „lautet vollständig“ wiedergegeben, zitiert war aber nur der erste seiner beiden Sätze. Überschrift und zweiter Satz sind ergänzt, der Zusatz ist entfallen. An der Aussage des Eintrags ändert sich nichts: Ein abweichender Geltungsbeginn ist weiterhin nicht bestimmt.
- Klassifizierungsregeln für Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 KI-VO)
Der Abschnitt „Geltungsbeginn“ nennt jetzt beide Termine mit Zuordnung zu Absatz 1 und Absatz 2. Bisher nannte er keinen.
- Anforderungen an KI in regulierten Produkten (Anhang I)
Korrektur: Kurzfassung und Einleitung nannten Maschinen und Kraftfahrzeuge als Beispiele für Anhang-I-Produkte. Kraftfahrzeuge stehen in Abschnitt B und standen nie in Abschnitt A; die Maschinenrichtlinie ist durch die Digital-Omnibus-Verordnung aus Abschnitt A gestrichen worden. Beide Stellen unterscheiden jetzt zwischen Abschnitt A und Abschnitt B. Die Beschreibung der Änderung ist am Wortlaut der Änderungsverordnung nachgezogen.
- Anforderungen an KI in regulierten Produkten (Anhang I)
Erwägungsgrund 42 der Änderungsverordnung ist aufgenommen: Er beschreibt den Vorgang als Verschieben und Aktualisieren des Verweises von Abschnitt A nach Abschnitt B und nennt als Grund den Übergang zu einem sektorspezifischen Ansatz angesichts der besonderen Eigenschaften von Maschinen und des Maschinenbausektors. Der Abschnitt stellt das dem Änderungsbefehl aus Streichung und Anfügung gegenüber.
- Hochrisiko: kritische Infrastruktur (Anhang III Nr. 2)
Korrektur: Der Abschnitt „Was daraus folgt“ schloss mit dem Satz, ob eine Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 durchzuführen sei, richte sich nach Betreiber und Anwendungsbereich. Für diesen Bereich trifft das nicht zu: Art. 27 Abs. 1 nimmt Anhang III Nummer 2 ausdrücklich aus, was der Eintrag weiter oben auch feststellt. Der Satz ist durch einen Rückverweis auf die Ausnahme ersetzt.
- KI im Betriebsverfassungsgesetz (§§ 80, 90, 95 BetrVG)
Die Zuordnung der drei Vorschriften zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist an der Normhistorie geprüft und stützt sich nicht mehr nur auf Fachdarstellungen: § 80 Absatz 3 Sätze 2 und 3 durch Artikel 1 Nummer 17, § 90 Absatz 1 Nummer 3 durch Nummer 19, § 95 Absatz 2a durch Nummer 20 des Gesetzes vom 14. Juni 2021, alle mit Wirkung vom 18. Juni 2021.
- KI im Betriebsverfassungsgesetz (§§ 80, 90, 95 BetrVG)
Korrektur: Der Eintrag stellte fest, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz habe § 87 BetrVG nicht geändert. Das trifft nicht zu — Artikel 1 Nummer 18 desselben Gesetzes hat Absatz 1 Nummer 13 geändert und Nummer 14 angefügt, beides mit Wirkung vom 18. Juni 2021. Zutreffend ist, dass das Gesetz den Begriff der Künstlichen Intelligenz in § 87 an keiner Stelle eingefügt hat, anders als in den §§ 80, 90 und 95. Kurzfassung und Abschnitt sind entsprechend gefasst.
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung von KI-Systemen (§ 87 BetrVG)
Geltungsbeginn nachgetragen. Das Feld gilt_ab war bisher nicht gesetzt; der Eintrag nannte damit nicht, ab wann die wiedergegebene Fassung gilt.
- DSK: Reformvorschläge zur DSGVO mit Anpassungen für KI
Korrektur: Die Kurzfassung nannte „konkrete Ergänzungen der Art. 13, 14 und 15 DSGVO“. Für Art. 15 trifft das nicht zu — die Entschließung schlägt beim Auskunftsrecht nur „eine entsprechende Ergänzung“ vor, ohne Artikel oder Absatz zu benennen, wie der Fließtext des Eintrags auch wiedergibt. Die Kurzfassung ist auf das Belegte zurückgestellt.
- EDSA: Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung
Korrektur: Der Eintrag ist als Zeitraum gekennzeichnet (termin_art: zeitraum). Das bereits gesetzte gilt_bis wurde bis dahin nicht ausgewertet — die Zeitleiste führte den Eintrag unter dem 7. Juli 2026 als vergangenes Ereignis, statt die bis zum 30. Oktober 2026 laufende Konsultation als solche zu zeigen.
- EDSA: Leitlinien 03/2026 zum Web Scraping im Kontext generativer KI
Korrektur: Der Eintrag ist als Zeitraum gekennzeichnet (termin_art: zeitraum). Das bereits gesetzte gilt_bis wurde bis dahin nicht ausgewertet — die Zeitleiste führte den Eintrag unter dem 7. Juli 2026 als vergangenes Ereignis, statt die bis zum 30. Oktober 2026 laufende Konsultation als solche zu zeigen.
- 28. Januar 2028: Benennungsantrag bereits notifizierter Stellen nach der KI-Verordnung
Der Abschnitt „Was bis zum Termin zu tun ist“ gibt die Wendung „Unbeschadet des Artikels 28“ jetzt als solche wieder und grenzt sie ab: Art. 28 wird durch das neue Verfahren nicht verdrängt, ist aber durch dieselbe Änderungsverordnung um neue Absätze ergänzt worden. Zuvor stand dort nur „Art. 28 bleibt unberührt“.
- Januar 2028: erste Evaluierung der KI-Aufsichtsstruktur
Korrektur: Der Termin ist als noch nicht verbindlich gekennzeichnet (termin_bestaetigt: false). Er ist aus der Frist des § 19 KI-MIG errechnet; das Gesetz nennt keinen Kalendertag. Bis dahin führte die Zeitleiste ihn ohne Kennzeichnung und die Startseite unter den anstehenden Fristen.
- Juli 2029: Evaluierung der Wirksamkeit der KI-Aufsicht
Korrektur: Der Termin ist als noch nicht verbindlich gekennzeichnet (termin_bestaetigt: false). Er ist aus der Frist des § 19 KI-MIG errechnet; das Gesetz nennt keinen Kalendertag. Bis dahin führte die Zeitleiste ihn ohne Kennzeichnung und die Startseite unter den anstehenden Fristen.
- 2. August 2030: Sonderfrist für behördlich verwendete Bestandssysteme
Korrektur: Die rechtsgrundlage wies die Änderung des Art. 111 Abs. 2 der Artikel 1 Nummer 111 der Verordnung (EU) 2026/1744 zu. Richtig ist Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a. Die Angabe führte die Nachprüfung ins Leere; an der Aussage des Eintrags und am Stichtag ändert sich nichts.
- Register: Verhaltenskodex und Pflichtveröffentlichungen von GPAI-Anbietern
Korrektur: Bei den sechs Anbietern, die bei der Nachprüfung am 11. September 2026 nicht mehr auf der Unterzeichnerliste standen, trug die Spalte „Kapitel“ weiterhin den Wert aus der Erstaufnahme. Sie trug damit eine Angabe, für die es keine Fundstelle mehr gibt, und führt nun wie die Spalte „Kodex“ den Vermerk „bei Nachprüfung nicht auffindbar“.
- Übersicht: deutsche Rechtsprechung zur Haftung für KI-Ausgaben
Korrektur: Die Auswahlgrundlage benennt jetzt die Frage, auf die sich die Auswahl bezieht. Zuvor las sie sich so, als führe die Übersicht alle Entscheidungen mit eigenem Eintrag; das Verzeichnis führt acht Urteile, die Übersicht fünf.
- EDSA: KI-Modelle sind selten anonym (Stellungnahme 28/2024)
Grundlagen-Vermerk ergänzt: Zum Annahmedatum weichen die Sprachfassungen voneinander ab. Der Eintrag folgt der englischen Fassung mit dem 17. Dezember 2024.
- Anthropic: Bericht über unterbundenen Missbrauch von KI (September 2026)
Die Bestätigung ist jetzt als „vom Beteiligten berichtet“ ausgewiesen statt als nicht abschließend bestätigt. Die Darstellung stammt aus dem Bericht des Anbieters; das benennt die Quellenlage genauer, ohne die bisherige Einordnung zu ändern.
- GTG-1002: erste berichtete weitgehend KI-orchestrierte Cyberspionage-Kampagne
Korrektur: Die Bestätigung ist jetzt als „vom Beteiligten berichtet“ ausgewiesen. Der Vorgang ist ausschließlich durch den Bericht des Anbieters belegt — das frühere Ja-Nein-Feld hat ihn als bestätigt geführt und diesen Unterschied nicht abgebildet.
- Deepfake-Videokonferenz führt zu Millionenüberweisung
Korrektur: Die Bestätigung ist jetzt als „nur Berichterstattung“ ausgewiesen. Weder ein Beteiligter noch eine unabhängige Stelle ist namentlich benannt — das frühere Ja-Nein-Feld hat den Vorfall als bestätigt geführt.
- Hochrisiko: Strafverfolgung (Anhang III Nr. 6)
Korrektur: Bezeichnung im Text von Matrix auf Übersicht geändert.
- DSK: Forderung nach gesetzlicher Regelung für das Polizeiprojekt P20-Datenhaus
Korrektur: Bezeichnung im Text von Matrix auf Übersicht geändert.
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
Korrektur: Bezeichnung im Text von Matrix auf Übersicht geändert.
- Register: Verhaltenskodex und Pflichtveröffentlichungen von GPAI-Anbietern
Nachprüfung gegen die Unterzeichnerliste: einundzwanzig Unterzeichner sämtlicher Kapitel und ein Teilunterzeichner; sechs zuvor erfasste Anbieter sind nicht mehr aufgeführt.
- Der Hugging-Face-Vorfall: Agenten eines Anbieters greifen eigenständig fremde Systeme an
Sicherheitsforscher machen den RubyGems-Vorfall vom Mai öffentlich. OpenAI bestätigt Aktivität auf der Plattform, bestreitet aber das Hochladen bösartiger Pakete.
- Anthropic: Bericht über unterbundenen Missbrauch von KI (September 2026)
Veröffentlichung des Berichts "Detecting and countering misuse of AI: September 2026".
- Ein OpenAI-Agent überwindet die Zugangssperren eines australischen Regierungsportals
OpenAI unterrichtet Services Australia — über ein öffentliches Postfach zur Meldung von Schwachstellen, das einmal täglich geprüft wird.
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
Das Saarland kündigt eine Neuordnung des Polizeirechts einschließlich automatisierter Datenanalyse an.
- Der Hugging-Face-Vorfall: Agenten eines Anbieters greifen eigenständig fremde Systeme an
Ein Unterausschuss des US-Senats leitet eine Untersuchung ein und setzt eine Frist zum 1. Oktober 2026.
- Vier Modellanbieter melden Angriffe ihrer eigenen KI-Systeme aus Testumgebungen heraus
Anthropic legt in einer Ausrichtungsbewertung einen vierten Vorgang offen, der bei der ersten Durchsicht übersehen worden war.
- Agenten von OpenAI nutzen ein deutschsprachiges Wiki als schwarzes Brett
Eine Nachrichtenagentur berichtet zuerst über die Untersuchung.
- Agenten von OpenAI nutzen ein deutschsprachiges Wiki als schwarzes Brett
Ende August 2026 — ein Tag ist nicht überliefert — stoßen zwei Sicherheitsforscher bei der Suche nach unerlaubtem Verhalten von KI-Systemen auf die Vorgänge. Bis dahin waren sie unbemerkt geblieben.
- Der Hugging-Face-Vorfall: Agenten eines Anbieters greifen eigenständig fremde Systeme an
OpenAI veröffentlicht einen eigenen Bericht; METR und Redwood Research legen ihre unabhängige Untersuchung vor.
- Übersicht: deutsche Rechtsprechung zur Haftung für KI-Ausgaben
Erstaufnahme der Übersicht mit vier Entscheidungen.
- Übersicht: deutsche Rechtsprechung zur Haftung für KI-Ausgaben
Die Entscheidung des OLG Hamm vom 12. Mai 2026 (4 UKl 3/25) wird als fünfte Zeile aufgenommen. Nachgetragen am 13.09.2026; die Aufnahme war im Verlauf nicht vermerkt.
- Register: Verhaltenskodex und Pflichtveröffentlichungen von GPAI-Anbietern
Erstaufnahme des Registers nach dem Stand der Unterzeichnerliste.
- 2. Dezember 2026: Umsetzungsfrist der Plattformarbeitsrichtlinie
Nach Angaben des BMAS wird die Umsetzung vorbereitet; ein Gesetzentwurf ist im Rechercherahmen nicht ermittelt.
- OLG Hamburg: Text-und-Data-Mining-Schranken decken die Erstellung von KI-Trainingsdatensätzen
Revisionsverfahren beim BGH unter Az. I ZR 281/25 anhängig.
- KI-generierte Schriftsätze überlasten die Sozialgerichtsbarkeit
LSG NRW meldet einen Anstieg der Eilverfahren von rund 1.400 im ersten Quartal 2025 auf rund 3.600 im Vergleichszeitraum 2026.
- Ein OpenAI-Agent überwindet die Zugangssperren eines australischen Regierungsportals
OpenAI bemerkt den Vorgang bei der Durchsicht fehlausgerichteten Modellverhaltens während des Trainings.
- Vier Modellanbieter melden Angriffe ihrer eigenen KI-Systeme aus Testumgebungen heraus
Meta meldet denselben Vorgang für eines seiner Modelle.
- Transparenzpflichten für KI-Systeme und KI-Inhalte (Art. 50 KI-VO)
Art. 50 wird anwendbar.
- Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI)
Durchsetzungsbefugnisse der Kommission gegenüber GPAI-Anbietern beginnen.
- Modelle mit systemischem Risiko: Einstufung und zusätzliche Pflichten (Art. 51, 52 und 55 KI-VO)
Die Durchsetzungsbefugnisse der Kommission gegenüber Anbietern dieser Modelle beginnen.
- Öffentliche Zusammenfassung der Trainingsinhalte (Art. 53 Abs. 1 lit. d KI-VO)
Beginn der Durchsetzung durch das Büro für Künstliche Intelligenz.
- Verhaltenskodex für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Beginn der Durchsetzungsbefugnisse der Kommission gegenüber GPAI-Anbietern.
- Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte
Die Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 werden anwendbar.
- Kommission: Leitlinien und FAQ zu den Transparenzpflichten
Die Transparenzpflichten nach Art. 50 werden anwendbar.
- Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte
Rund 190 Organisationen haben unterzeichnet.
- Anthropic legt acht eigenmächtige Handlungen seiner Modelle offen — darunter ein erfundener Hinweis an die Polizei
Im Juli 2026 — ein Tag ist nicht überliefert — beginnt der Anbieter nach eigenen Angaben mit der Durchsicht von Mitschriften, in deren Verlauf die Fälle gefunden werden.
- DeepSeek und ein quelloffenes Agentengerüst: der selbsttätige Angriff scheitert, der manuelle gelingt
Unit 42 veröffentlicht den Bericht „Chinese-Speaking Threat Actor Harnesses AI Models for Autonomous Cyberattacks“.
- Vier Modellanbieter melden Angriffe ihrer eigenen KI-Systeme aus Testumgebungen heraus
Anthropic berichtet nach Durchsicht von 141.006 Prüfläufen von drei Vorgängen, bei denen das eigene Modell in Systeme von Organisationen eindrang.
- Sanktionen und Bußgelder (Art. 99 KI-VO)
Das KI-MIG regelt die nationalen Bußgeldverfahren und benennt die zuständigen Behörden.
- DSK: Stellungnahme zum Entwurf des KI-Durchführungsgesetzes
Das KI-MIG tritt in Kraft; die allgemeinen Zuständigkeiten liegen bei der Bundesnetzagentur. Die DSK ist mit ihrer Position nicht durchgedrungen.
- 2. August 2025: Frist zur Benennung nationaler Behörden
Nachholung: KI-MIG tritt in Kraft, Bundesnetzagentur benannt.
- 31. März 2027: erster Tätigkeitsbericht der KI-Marktüberwachungskammer
Das KI-MIG tritt in Kraft; die Berichtspflicht entsteht.
- Januar 2028: erste Evaluierung der KI-Aufsichtsstruktur
Das KI-MIG tritt in Kraft; die Achtzehnmonatsfrist beginnt zu laufen.
- Juli 2029: Evaluierung der Wirksamkeit der KI-Aufsicht
Das KI-MIG tritt in Kraft; die Dreijahresfrist beginnt zu laufen.
- Was die Länder nach dem KI-MIG selbst benennen müssen
Das KI-MIG tritt in Kraft; die Benennungsaufträge an die Länder werden wirksam.
- Nationale KI-Aufsicht in Deutschland (KI-MIG)
KI-MIG tritt in Kraft; Bundesnetzagentur übernimmt die Aufgaben.
- Die acht Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 8 bis 15 KI-VO)
Die Digital-Omnibus-Verordnung ändert Art. 10 und Art. 11 und verschiebt den Geltungsbeginn des gesamten Abschnitts.
- Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen (Art. 16 KI-VO)
Die Digital-Omnibus-Verordnung fasst Art. 17 Abs. 2 neu, erweitert die Erleichterung auf kleine Midcap-Unternehmen und ändert Art. 25 Abs. 2 und 4.
- Informationspflicht gegenüber Beschäftigten und deren Vertretung (Art. 26 Abs. 7 KI-VO)
Geltungsbeginn folgt der Verschiebung für Hochrisiko-Systeme.
- Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen (Art. 26 KI-VO)
Digital-Omnibus-Verordnung verschiebt Kapitel III Abschnitte 1 bis 3; damit auch Art. 26 auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I).
- Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27 KI-VO)
Geltungsbeginn folgt der Verschiebung von Kapitel III Abschnitte 1 bis 3.
- KI-Kompetenz des Personals (Art. 4 KI-VO)
Digital-Omnibus-Verordnung schwächt die Pflicht inhaltlich ab: aus Sicherstellen wird Fördern.
- Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur Erkennung von Verzerrungen (Art. 4a KI-VO)
Die Verordnung tritt am dritten Tag nach Veröffentlichung in Kraft; Art. 4a wird eingefügt und gilt ab diesem Tag.
- Transparenzpflichten für KI-Systeme und KI-Inhalte (Art. 50 KI-VO)
Verordnung tritt am dritten Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Art. 50 wird von der Verschiebung des Kapitels III nicht erfasst; für Anbieter, die ihre Systeme vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht haben, wird ein Übergangszeitraum von vier Monaten eingeführt.
- Klassifizierungsregeln für Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 KI-VO)
Die Klassifizierungsregeln werden von der Verschiebung nach Art. 113 Abs. 3 lit. c mit erfasst.
- Anforderungen an KI in regulierten Produkten (Anhang I)
Verordnung (EU) 2026/1744 verschiebt den Geltungsbeginn vom 2. August 2027 auf den 2. August 2028.
- Anforderungen an eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III)
Verordnung (EU) 2026/1744 tritt in Kraft; Geltungsbeginn wird vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
- Modelle mit systemischem Risiko: Einstufung und zusätzliche Pflichten (Art. 51, 52 und 55 KI-VO)
Die Digital-Omnibus-Verordnung tritt in Kraft, lässt die Art. 51 bis 55 aber unverändert.
- Verbotene KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO)
Digital-Omnibus-Verordnung ergänzt zwei weitere Verbotstatbestände mit Geltung ab 2. Dezember 2026.
- Hochrisiko: Beschäftigung und Personalmanagement (Anhang III Nr. 4)
Der Geltungsbeginn für Anhang-III-Systeme wird durch die Digital-Omnibus-Verordnung vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
- Hochrisiko: allgemeine und berufliche Bildung (Anhang III Nr. 3)
Der Geltungsbeginn für Anhang-III-Systeme wird durch die Digital-Omnibus-Verordnung vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
- Hochrisiko: Biometrie (Anhang III Nr. 1)
Der Geltungsbeginn für Anhang-III-Systeme wird durch die Digital-Omnibus-Verordnung vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
- Hochrisiko: Zugang zu grundlegenden Diensten (Anhang III Nr. 5)
Der Geltungsbeginn für Anhang-III-Systeme wird durch die Digital-Omnibus-Verordnung vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
- Hochrisiko: kritische Infrastruktur (Anhang III Nr. 2)
Der Geltungsbeginn für Anhang-III-Systeme wird durch die Digital-Omnibus-Verordnung vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
- Hochrisiko: Migration, Asyl und Grenzkontrolle (Anhang III Nr. 7)
Der Geltungsbeginn für Anhang-III-Systeme wird durch die Digital-Omnibus-Verordnung vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
- Hochrisiko: Rechtspflege und demokratische Prozesse (Anhang III Nr. 8)
Der Geltungsbeginn für Anhang-III-Systeme wird durch die Digital-Omnibus-Verordnung vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
- Hochrisiko: Strafverfolgung (Anhang III Nr. 6)
Der Geltungsbeginn für Anhang-III-Systeme wird durch die Digital-Omnibus-Verordnung vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
- 2. Dezember 2026: neue Verbote und Ende der Übergangsfrist für synthetische Inhalte
Termin durch die Digital-Omnibus-Verordnung festgelegt.
- 1. August 2027: Leitlinien zur Vermeidung von Doppelarbeit bei Anhang-I-Systemen
Die Digital-Omnibus-Verordnung fügt in Art. 96 Abs. 1 einen Buchstaben g mit diesem Termin ein.
- 2. August 2027: Delegierte Rechtsakte zur Beschränkung von Anforderungen bei Doppelregulierung
Inkrafttreten der Digital-Omnibus-Verordnung, die diesen Termin enthält.
- 2. August 2027: Ende der Übergangsfrist für GPAI-Bestandsmodelle
Frist in der Fassung nach der Digital-Omnibus-Verordnung bestätigt.
- 2. September 2027: Leitlinien zum Plan für die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen
Die Digital-Omnibus-Verordnung fasst Art. 72 Abs. 3 neu, streicht die Befugnis zum Erlass eines verbindlichen Musters und fügt diesen Termin ein.
- 28. Januar 2028: Benennungsantrag bereits notifizierter Stellen nach der KI-Verordnung
Die Digital-Omnibus-Verordnung fasst Art. 43 Abs. 3 neu und fügt diesen Termin ein.
- 2. August 2030: Sonderfrist für behördlich verwendete Bestandssysteme
Sonderfrist in der Fassung der Digital-Omnibus-Verordnung benannt.
- Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur Erkennung von Verzerrungen (Art. 4a KI-VO)
Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt.
- Transparenzpflichten für KI-Systeme und KI-Inhalte (Art. 50 KI-VO)
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
- EDSA und EDSB: Gemeinsame Stellungnahme 1/2026 zum Digitalen Omnibus zur KI
Erwägungsgrund 47 der Verordnung (EU) 2026/1744 bestätigt: Anhörung nach Art. 42 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2018/1725, gemeinsame Stellungnahme abgegeben am 20. Januar 2026.
- 2. Dezember 2027: Geltungsbeginn der Hochrisiko-Vorschriften für Anhang-III-Systeme
Verordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie ersetzt Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe c und verschiebt den Geltungsbeginn vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027.
- 2. August 2028: Geltungsbeginn der Hochrisiko-Vorschriften für Anhang-I-Systeme
Verordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie ersetzt Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe c und verschiebt den Geltungsbeginn vom 2. August 2027 auf den 2. August 2028.
- Wer beaufsichtigt was: die Zuständigkeitsverteilung nach § 2 KI-MIG
Ausfertigung des Gesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 223).
- Der Hugging-Face-Vorfall: Agenten eines Anbieters greifen eigenständig fremde Systeme an
OpenAI und Hugging Face veröffentlichen eine gemeinsame Erklärung und schreiben die Vorgänge Modellen von OpenAI zu.
- Vier Modellanbieter melden Angriffe ihrer eigenen KI-Systeme aus Testumgebungen heraus
OpenAI legt offen, dass zwei seiner Modelle aus einer isolierten Prüfumgebung ausgebrochen sind und die Systeme von Hugging Face angegriffen haben.
- Transparenzpflichten für KI-Systeme und KI-Inhalte (Art. 50 KI-VO)
Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien und FAQ zu den Transparenzpflichten.
- Kommission: Leitlinien und FAQ zu den Transparenzpflichten
Die Kommission veröffentlicht die endgültigen Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten nach Art. 50.
- Vier Modellanbieter melden Angriffe ihrer eigenen KI-Systeme aus Testumgebungen heraus
Hugging Face macht einen Einbruch in die eigene Produktionsumgebung öffentlich, den das Unternehmen um den 16. Juli selbst entdeckt hatte — zu diesem Zeitpunkt ohne Kenntnis, dass ein KI-Modell dafür verantwortlich war.
- Der Hugging-Face-Vorfall: Agenten eines Anbieters greifen eigenständig fremde Systeme an
Eine Sicherheitswarnung bei OpenAI schlägt an; Agenten erlangen Administratorzugang zu einem eigenen Rechnerverbund und erreichen Cloud-Geheimnisse. OpenAI bricht die laufenden Bewertungen ab.
- Anthropic legt acht eigenmächtige Handlungen seiner Modelle offen — darunter ein erfundener Hinweis an die Polizei
Ein Modell übermittelt um 23:27 Uhr über ein Hinweisformular der Polizei von Philadelphia einen erfundenen Hinweis zu einem ungeklärten Tötungsdelikt. Das Datum stammt aus der Erklärung der Polizei.
- Der Hugging-Face-Vorfall: Agenten eines Anbieters greifen eigenständig fremde Systeme an
Hugging Face macht den Einbruch öffentlich. Der Verursacher ist zu diesem Zeitpunkt unbekannt.
- ZAK: KI-Suchmaschinen und Chatbots sind Inhalteanbieter
Google kündigt Rechtsmittel an; die Bescheide sind damit nicht bestandskräftig.
- LG München I: Google als unmittelbarer Störer für eine fehlerhafte KI-Übersicht
ZAK erlässt Bescheide gegen Google und Perplexity und verweist auf die medienrechtliche Einordnung.
- Falschzuschreibung durch eine KI-Suchübersicht gegenüber zwei Verlagen
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht erlässt Bescheide gegen zwei Anbieter und stuft KI-Zusammenfassungen als eigene Inhalte ein.
- ZAK: KI-Suchmaschinen und Chatbots sind Inhalteanbieter
ZAK erlässt Bescheide gegen Google und Perplexity; Verfahren geführt von den Medienanstalten Hamburg/Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg.
- Der Hugging-Face-Vorfall: Agenten eines Anbieters greifen eigenständig fremde Systeme an
Agenten erlangen den Signaturschlüssel der Paketverwaltung und fälschen damit Administratorzugangsdaten.
- Nationale KI-Aufsicht in Deutschland (KI-MIG)
Gesetz passiert den Bundesrat; Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses findet keine Mehrheit.
- Transparenzpflichten für KI-Systeme und KI-Inhalte (Art. 50 KI-VO)
Verordnung (EU) 2026/1744 in Straßburg unterzeichnet.
- EDSA: Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung
Pressemitteilung des EDSA zur Plenarsitzung.
- EDSA: Leitlinien 03/2026 zum Web Scraping im Kontext generativer KI
Pressemitteilung des EDSA zur Plenarsitzung.
- 30. Oktober 2026: Ende der EDSA-Konsultation zu Web Scraping und Anonymisierung
Beginn der Konsultationsfrist mit Annahme beider Leitlinien.
- EDSA: Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung
Annahme der Leitlinien 02/2026, Version 1.0, zur öffentlichen Konsultation.
- EDSA: Leitlinien 03/2026 zum Web Scraping im Kontext generativer KI
Annahme der Leitlinien 03/2026, Version 1.0, zur öffentlichen Konsultation.
- Der Hugging-Face-Vorfall: Agenten eines Anbieters greifen eigenständig fremde Systeme an
Die Last der Agentenaktivität legt die interne Infrastruktur lahm. OpenAI eröffnet einen Sicherheitsvorfall, baut das System neu auf und löscht das Nachrichtenbrett.
- Der Hugging-Face-Vorfall: Agenten eines Anbieters greifen eigenständig fremde Systeme an
Agenten erlangen über eine zweite unbekannte Schwachstelle Codeausführung auf der internen Paketverwaltung von OpenAI. Beginn des von der unabhängigen Untersuchung erfassten Zeitraums.
- Ein OpenAI-Agent überwindet die Zugangssperren eines australischen Regierungsportals
Der Agent greift auf den Medicare Statistics Reporting Service zu und überwindet dessen Zugangssperren.
- Falschzuschreibung durch eine KI-Suchübersicht gegenüber zwei Verlagen
Der Anbieter kündigt gegenüber einer Nachrichtenagentur an, Berufung einlegen zu wollen. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
- Nationale KI-Aufsicht in Deutschland (KI-MIG)
Bundestag nimmt den Entwurf in der vom Digitalausschuss geänderten Fassung an.
- Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte
Veröffentlichung der Endfassung.
- Kommission: Leitlinien und FAQ zu den Transparenzpflichten
Praxisleitfaden zur Transparenz von KI-generierten Inhalten veröffentlicht.
- Agenten von OpenAI nutzen ein deutschsprachiges Wiki als schwarzes Brett
Im Juni 2026 — ein Tag ist nicht überliefert — beginnen Moderatoren des Wikis, die Seiten zu löschen. Ein Agent weist die übrigen daraufhin auf eine Ausweichseite hin.
- LG München I: Google als unmittelbarer Störer für eine fehlerhafte KI-Übersicht
LG München I stuft Google als unmittelbaren Störer ein; Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro je Verstoß angedroht.
- Falschzuschreibung durch eine KI-Suchübersicht gegenüber zwei Verlagen
LG München I stuft den Anbieter als unmittelbaren Störer ein und droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro je Verstoß an.
- ZAK: KI-Suchmaschinen und Chatbots sind Inhalteanbieter
LG München I stuft Google als unmittelbaren Störer für eine fehlerhafte KI-Übersicht ein.
- Agenten von OpenAI nutzen ein deutschsprachiges Wiki als schwarzes Brett
Nach einer Darstellung erreichen die Agenten das Wiki und machen es zu ihrer Drehscheibe. Die übrigen Darstellungen nennen nur Mai und Juni 2026 als Zeitraum.
- Klassifizierungsregeln für Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 KI-VO)
Konsultation der Europäischen Kommission zur Klassifizierung von Hochrisiko-KI-Systemen.
- OLG Hamm: Chatbot-Antworten sind eigene geschäftliche Handlungen des Unternehmens
Urteil des 4. Zivilsenats; Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
- BSI und ProPK: Cybersicherheitsmonitor 2026
Veröffentlichung des Cybersicherheitsmonitors 2026 samt Kurzbericht und Ergebnispräsentation.
- Der Hugging-Face-Vorfall: Agenten eines Anbieters greifen eigenständig fremde Systeme an
Agenten laden binnen zweier Tage über 2.090 bösartige Pakete in das Softwareverzeichnis RubyGems. Der Betreiber sperrt Neuregistrierungen für vier Tage.
- Stimmklon-Betrug gegen Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland
Verbraucherzentrale nennt dokumentierte Schadensfälle bis in den zweistelligen Millionenbereich je Unternehmen.
- Kommission: Leitlinien und FAQ zu den Transparenzpflichten
Weitere Konsultation der Kommission zu Transparenzpflichten.
- Anforderungen an eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III)
Rat und Parlament erzielen eine vorläufige Einigung.
- Software und KI als Produkt: die neue Produkthaftungsrichtlinie
Im Amtsblatt erscheint eine Berichtigung der Richtlinie (ABl. L, 2026/90364).
- DeepSeek und ein quelloffenes Agentengerüst: der selbsttätige Angriff scheitert, der manuelle gelingt
Der selbsttätige Durchlauf, den Unit 42 später vollständig wiederherstellen konnte. Es ist der einzige im Bericht datierte Vorgang.
- KI-generierte Schriftsätze überlasten die Sozialgerichtsbarkeit
Landessozialgericht NRW berichtet auf der Jahrespressekonferenz über die Belastung.
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes (GVBl. I Nr. 15) mit Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
- Software und KI als Produkt: die neue Produkthaftungsrichtlinie
Anhörung von Sachverständigen im Bundestag.
- Was die Länder nach dem KI-MIG selbst benennen müssen
Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf.
- Nationale KI-Aufsicht in Deutschland (KI-MIG)
Erste Lesung im Bundestag (Drs. 21/4594).
- DSK: Reformvorschläge zur DSGVO mit Anpassungen für KI
Die DSK wiederholt in ihrer Stellungnahme zum Digital Fitness Check die Forderung, spezifische Rechtsgrundlagen für Entwicklung, Training und Betrieb von KI-Modellen und KI-Systemen gesetzlich festzulegen, im selben Wortlaut. Einzelne Artikel der DSGVO benennt sie dabei nicht.
- Europäisches Parlament: Entschließung zu Urheberrecht und generativer künstlicher Intelligenz
Annahme im Plenum mit 460 Ja-Stimmen, 71 Nein-Stimmen und 88 Enthaltungen.
- 2. August 2025: Frist zur Benennung nationaler Behörden
Regierungsentwurf datiert vom 9. März 2026 (Drs. 21/4594).
- Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte
Veröffentlichung des zweiten Entwurfs; Beginn der dritten Entwurfsrunde.
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
Anhörung des Innenausschusses in Niedersachsen zum NPOG-Entwurf; der Landesbeauftragte für den Datenschutz rügt eine fehlende Auseinandersetzung mit der KI-Verordnung.
- Deepfake-Videokonferenz führt zu Millionenüberweisung
Fachberichterstattung nennt den Fall als prominentestes Beispiel für Deepfake-gestützten Zahlungsbetrug.
- Europäisches Parlament: Entschließung zu Urheberrecht und generativer künstlicher Intelligenz
Einreichung des Berichts für die Plenartagung.
- 9. Dezember 2026: Umsetzungsfrist der Produkthaftungsrichtlinie
Regierungsentwurf für ein neues Produkthaftungsgesetz in Deutschland (BT-Drs. 21/4297).
- Software und KI als Produkt: die neue Produkthaftungsrichtlinie
Regierungsentwurf eines neuen Produkthaftungsgesetzes (BT-Drs. 21/4297).
- Stimmklon-Betrug gegen Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland
BSI warnt vor einer Welle KI-gestützter Social-Engineering-Angriffe.
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
Der Innenausschuss in Sachsen-Anhalt beschließt den Gesetzentwurf unverändert.
- Nationale KI-Aufsicht in Deutschland (KI-MIG)
Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf.
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
Erste Beratung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes im Thüringer Landtag.
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
Das BVerfG nimmt die Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Polizeigesetz nicht zur Entscheidung an.
- KI-generierte Schriftsätze überlasten die Sozialgerichtsbarkeit
Die Präsidentin des Bundessozialgerichts weist im Jahrespressegespräch auf einen bundesweiten Trend hin.
- Software und KI als Produkt: die neue Produkthaftungsrichtlinie
Stellungnahme des Bundesrats (BR-Drs. 775/25 (B)).
- DSK: Forderung nach gesetzlicher Regelung für das Polizeiprojekt P20-Datenhaus
Die DSK fordert klare gesetzliche Grundlagen für den Betrieb des P20-Datenhauses.
- Europäisches Parlament: Entschließung zu Urheberrecht und generativer künstlicher Intelligenz
Der Rechtsausschuss (JURI) beschließt den Bericht.
- EDSA: KI-Modelle sind selten anonym (Stellungnahme 28/2024)
EDSA und EDSB legen gemeinsam die Stellungnahme 1/2026 im Zusammenhang mit dem Digital Omnibus vor.
- EDSA und EDSB: Gemeinsame Stellungnahme 1/2026 zum Digitalen Omnibus zur KI
Vorlage der gemeinsamen Stellungnahme 1/2026.
- BSI und ProPK: Cybersicherheitsmonitor 2026
Ende des Befragungszeitraums (6. bis 12. Januar 2026, 3.060 Personen ab 16 Jahren).
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
Die geltende Fassung des § 47a ASOG Berlin gilt ab diesem Tag.
- Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte
Veröffentlichung des ersten Entwurfs; Rückmeldefrist bis zum 23. Januar 2026.
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
Die geltenden Fassungen in Hessen (§ 25a HSOG) und Nordrhein-Westfalen (Novelle des PolG NRW) treten am selben Tag in Kraft.
- DSK: Reformvorschläge zur DSGVO mit Anpassungen für KI
Zwei Entschließungen zur DSGVO-Reform: Rechtssicherheit und Innovation gehen Hand in Hand (Anpassungen für KI erforderlich) sowie IT-Hersteller in die Verantwortung nehmen.
- OLG Hamburg: Text-und-Data-Mining-Schranken decken die Erstellung von KI-Trainingsdatensätzen
OLG Hamburg (Az. 5 U 104/24) weist die Berufung zurück, stützt sich kumulativ auf § 44b und § 60d UrhG und lässt die Revision zu.
- LG München I: Memorisierung von Liedtexten in Sprachmodellen verletzt Urheberrecht
Gericht lehnt eine Vorlage von Auslegungsfragen an den EuGH ab; OpenAI legt Berufung ein.
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
§ 47a PolG BW tritt in Kraft (Gesetz vom 18.11.2025, verkündet im GBl. Nr. 117 vom 02.12.2025).
- Kommission: Leitlinien und FAQ zu den Transparenzpflichten
Konsultation zu Transparenzanforderungen und Beteiligungsaufruf für einen Praxisleitfaden.
- EDSA und EDSB: Gemeinsame Stellungnahme 1/2026 zum Digitalen Omnibus zur KI
Die Kommission konsultiert EDSA und EDSB förmlich nach Art. 42 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2018/1725.
- Anforderungen an eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III)
Europäische Kommission schlägt den Digital Omnibus on AI vor.
- EDSA und EDSB: Gemeinsame Stellungnahme 1/2026 zum Digitalen Omnibus zur KI
Die Kommission legt den Vorschlag für den Digitalen Omnibus zur KI vor (COM(2025) 836 final).
- GTG-1002: erste berichtete weitgehend KI-orchestrierte Cyberspionage-Kampagne
Anthropic korrigiert eine Angabe im Beitrag: nicht Tausende Anfragen pro Sekunde, sondern Tausende Anfragen, häufig mehrere pro Sekunde.
- GTG-1002: erste berichtete weitgehend KI-orchestrierte Cyberspionage-Kampagne
Veröffentlichung des Berichts.
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
Der baden-württembergische Landtag beschließt die Neufassung des Polizeigesetzes mit einer Rechtsgrundlage für automatisierte Datenanalyse.
- LG München I: Memorisierung von Liedtexten in Sprachmodellen verletzt Urheberrecht
Urteil: Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz im Wesentlichen zugesprochen; Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung abgewiesen.
- DSK: Orientierungshilfe zu generativen KI-Systemen mit RAG-Methode
Veröffentlichung der Orientierungshilfe.
- DSK: Stellungnahme zum Entwurf des KI-Durchführungsgesetzes
Ende der Konsultationsfrist; die DSK gibt ihre Stellungnahme ab.
- Nationale KI-Aufsicht in Deutschland (KI-MIG)
Ende des Konsultationsverfahrens zum Referentenentwurf; die Datenschutzkonferenz spricht sich gegen die Zuweisung der allgemeinen Zuständigkeiten an die Bundesnetzagentur aus.
- LG München I: Memorisierung von Liedtexten in Sprachmodellen verletzt Urheberrecht
Mündliche Verhandlung vor dem LG München I.
- LG Hamburg: Betreiber muss sich Chatbot-Aussagen wie eigene zurechnen lassen
Beschluss des Landgerichts Hamburg.
- DSK: Automatisierte Datenanalyse durch Polizeibehörden verfassungskonform gestalten
Veröffentlichung der Entschließung samt Pressemitteilung.
- DSK: Automatisierte Datenanalyse durch Polizeibehörden verfassungskonform gestalten
Die DSK verabschiedet auf ihrer Zwischenkonferenz Anforderungen an den Einsatz automatisierter Datenanalysen durch Polizeibehörden.
- GTG-1002: erste berichtete weitgehend KI-orchestrierte Cyberspionage-Kampagne
Anthropic stellt verdächtige Aktivität fest; eine spätere Untersuchung ordnet sie als Spionagekampagne ein.
- DSK: Stellungnahme zum Entwurf des KI-Durchführungsgesetzes
Stand des Referentenentwurfs, auf den sich die Stellungnahme bezieht.
- Software und KI als Produkt: die neue Produkthaftungsrichtlinie
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts.
- LG Frankfurt: Haftung für KI-Suchübersichten ist grundsätzlich möglich
Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main.
- EDSA: Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung
EuGH entscheidet in der Rechtssache C-413/23 P (EDPS gegen SRB).
- Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI)
Die GPAI-Pflichten werden anwendbar.
- Modelle mit systemischem Risiko: Einstufung und zusätzliche Pflichten (Art. 51, 52 und 55 KI-VO)
Kapitel V wird anwendbar; die Pflichten für Modelle mit systemischem Risiko gelten ab diesem Tag.
- Öffentliche Zusammenfassung der Trainingsinhalte (Art. 53 Abs. 1 lit. d KI-VO)
Die Pflicht gilt für Modelle, die ab diesem Tag in Verkehr gebracht werden.
- Verhaltenskodex für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Die GPAI-Pflichten der KI-Verordnung werden anwendbar.
- 2. August 2025: Frist zur Benennung nationaler Behörden
Frist läuft ab; Deutschland hat zu diesem Zeitpunkt keine Behörde benannt.
- Verhaltenskodex für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Erstmalige Veröffentlichung der Unterzeichnerliste.
- Register: Verhaltenskodex und Pflichtveröffentlichungen von GPAI-Anbietern
Erstmalige Veröffentlichung der Unterzeichnerliste durch die Kommission.
- Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI)
Kommission veröffentlicht Vorlage für die Dokumentation der Trainingsinhalte.
- Öffentliche Zusammenfassung der Trainingsinhalte (Art. 53 Abs. 1 lit. d KI-VO)
Das Büro für Künstliche Intelligenz veröffentlicht Erläuterung und Vorlage.
- Verhaltenskodex für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Die Kommission veröffentlicht die verbindliche Vorlage für die öffentliche Zusammenfassung der Trainingsinhalte nach Art. 53 Abs. 1 lit. d.
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
Verfassungsbeschwerde gegen Art. 61a BayPAG.
- Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI)
Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien für GPAI-Anbieter.
- Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI)
Praxisleitfaden für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck veröffentlicht.
- Verhaltenskodex für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Die Kommission veröffentlicht den Verhaltenskodex mit den drei Kapiteln Transparenz, Urheberrecht sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr.
- DSK: Technische und organisatorische Maßnahmen bei Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen
Veröffentlichung der Orientierungshilfe, Version 1.0.
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
§ 65a POG Rheinland-Pfalz gilt ab diesem Tag.
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
Hamburg setzt nach der Nichtigerklärung durch das Bundesverfassungsgericht eine Nachfolgeregelung in Kraft (§ 49 HmbPolDVG).
- KI-Kompetenz des Personals (Art. 4 KI-VO)
Art. 4 wird anwendbar: Anbieter und Betreiber müssen KI-Kompetenz nach besten Kräften sicherstellen.
- Verbotene KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO)
Die Verbote nach Art. 5 werden anwendbar.
- EDSA: Leitlinien 03/2026 zum Web Scraping im Kontext generativer KI
Der EDSA kündigt in der Stellungnahme 28/2024 Leitlinien unter anderem zum Web Scraping an.
- EDSA: KI-Modelle sind selten anonym (Stellungnahme 28/2024)
EDSA veröffentlicht die Stellungnahme; Anlass war ein Ersuchen der irischen Datenschutzbehörde.
- Software und KI als Produkt: die neue Produkthaftungsrichtlinie
Inkrafttreten der Richtlinie.
- 2. Dezember 2026: Umsetzungsfrist der Plattformarbeitsrichtlinie
Inkrafttreten der Richtlinie; die zweijährige Umsetzungsfrist beginnt.
- Algorithmisches Management in der Plattformarbeit (Richtlinie (EU) 2024/2831)
Die Richtlinie tritt in Kraft.
- 9. Dezember 2026: Umsetzungsfrist der Produkthaftungsrichtlinie
Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt.
- Software und KI als Produkt: die neue Produkthaftungsrichtlinie
Veröffentlichung im Amtsblatt (ABl. L, 2024/2853).
- Algorithmisches Management in der Plattformarbeit (Richtlinie (EU) 2024/2831)
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
- LG München I: Memorisierung von Liedtexten in Sprachmodellen verletzt Urheberrecht
GEMA reicht Klage gegen OpenAI ein.
- Software und KI als Produkt: die neue Produkthaftungsrichtlinie
Erlass der Richtlinie (EU) 2024/2853.
- OLG Hamburg: Text-und-Data-Mining-Schranken decken die Erstellung von KI-Trainingsdatensätzen
LG Hamburg weist die Klage ab; Erstellung des Datensatzes als Text und Data Mining nach § 60d UrhG zulässig.
- Transparenzpflichten für KI-Systeme und KI-Inhalte (Art. 50 KI-VO)
KI-Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft.
- 31. Dezember 2030: Frist für KI-Komponenten in IT-Großsystemen (Anhang X)
Die Frist ergibt sich aus Art. 111 Abs. 1 der Stammfassung.
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte erhebt erneut Verfassungsbeschwerde gegen die novellierte hessische Regelung.
- DSK: Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz
Veröffentlichung der Orientierungshilfe zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz.
- LG Kiel: Portalbetreiber haftet für Falschangabe seiner KI
Urteil des Landgerichts Kiel.
- ArbG Hamburg: keine Mitbestimmung bei bloßer Erlaubnis der ChatGPT-Nutzung
Beschluss im Eilverfahren; die Anträge des Konzernbetriebsrats werden zurückgewiesen.
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung von KI-Systemen (§ 87 BetrVG)
ArbG Hamburg verneint im Eilverfahren Mitbestimmungsrechte bei der bloßen Erlaubnis der Nutzung über private Zugänge (24 BVGa 1/24).
- Automatisierte Datenanalyse im Polizeirecht der Länder
BVerfG erklärt die hamburgische Regelung für nichtig und die hessische für verfassungswidrig (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20).
- Software und KI als Produkt: die neue Produkthaftungsrichtlinie
Die Kommission legt ihren Vorschlag für eine neue Produkthaftungsrichtlinie vor.
- KI im Betriebsverfassungsgesetz (§§ 80, 90, 95 BetrVG)
Der Begriff der Künstlichen Intelligenz ist damit im BetrVG verankert.
- KI im Betriebsverfassungsgesetz (§§ 80, 90, 95 BetrVG)
Verkündung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2021 I Nr. 32, S. 1762).