FristGeplant

9. Dezember 2026: Umsetzungsfrist der Produkthaftungsrichtlinie

Bis zu diesem Tag müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2024/2853 umgesetzt haben. Ab dann gilt für Software und KI-Systeme, die in Verkehr gebracht werden, die verschuldensunabhängige Produkthaftung. Die Vorgängerrichtlinie von 1985 wird zum selben Tag aufgehoben.

Status
Geplant
Gilt ab
Nächster Termin
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Betrifft
Anbieter, Betreiber, KMU, Verbraucher
Ebene
EU
Rechtsgrundlage
Art. 22 der Richtlinie (EU) 2024/2853
Zuletzt geprüft

Was an diesem Tag geschieht

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie (EU) 2024/2853 bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt haben.

Zum selben Tag wird die Vorgängerrichtlinie 85/374/EWG aufgehoben, auf der das deutsche Produkthaftungsgesetz von 1989 beruht.

Was das bedeutet

Für Produkte, die nach diesem Tag in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, gilt das neue Recht. Software und KI-Systeme unterfallen damit erstmals ausdrücklich der verschuldensunabhängigen Produkthaftung.

Für Produkte, die bis zu diesem Tag in Verkehr gebracht wurden, bleibt das bisherige Recht maßgeblich. Die beiden Regime laufen daher über Jahre nebeneinander; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens.

Stand in Deutschland

Der Regierungsentwurf eines vollständig neu gefassten Produkthaftungsgesetzes befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Das Gesetz soll zum 9. Dezember 2026 in Kraft treten.

Verlauf

  1. Regierungsentwurf für ein neues Produkthaftungsgesetz in Deutschland (BT-Drs. 21/4297).

    Quelle
  2. Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt.

    Quelle

Quellen

Entwurf maschinell erstellt. Am von mt gegen die oben genannten Quellen geprüft. Die Seite gibt Quellen wieder und bietet keine Rechtsberatung. Mehr zum Verfahren: KI-Transparenz.

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