Übersicht

Register: Verhaltenskodex und Pflichtveröffentlichungen von GPAI-Anbietern

Welche Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck den Verhaltenskodex unterzeichnet haben, welche Kapitel — und wo die nach Art. 53 Abs. 1 lit. d verlangte Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlicht ist.

Frage: Hat der Anbieter den Verhaltenskodex für GPAI-Modelle unterzeichnet, welche Kapitel — und wo ist die Zusammenfassung der Trainingsinhalte nach Art. 53 Abs. 1 lit. d veröffentlicht?

Stand: — alle 29 Zeilen geprüft am 22. August 2026

Auswahlgrundlage: Die Zeilen gehen auf die von der Europäischen Kommission öffentlich geführte Unterzeichnerliste zum Verhaltenskodex zurück, ergänzt um einen von der Kommission ausdrücklich als Nicht-Unterzeichner benannten Anbieter. Die Auswahl ist nicht redaktionell getroffen. Bei einer Nachprüfung am 11.09.2026 waren sechs Zeilen auf der Liste nicht mehr auffindbar; sie sind entsprechend gekennzeichnet und wurden nicht entfernt.

Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck unterliegen seit dem 2. August 2025 den Pflichten aus Art. 53 der KI-Verordnung (englisch AI Act). Seit dem 2. August 2026 kann die Kommission diese Pflichten durchsetzen.

Zwei Angaben lassen sich dazu öffentlich nachprüfen. Dieses Register führt sie zusammen.

Spalte 1 und 2: Verhaltenskodex

Die Unterzeichnung des Verhaltenskodex ist freiwillig. Wer unterzeichnet, kann damit die Einhaltung der Pflichten nachweisen; wer nicht, muss nach Art. 53 Abs. 4 geeignete alternative Verfahren aufzeigen, die von der Kommission zu bewerten sind.

Der Kodex besteht aus drei Kapiteln, die einzeln gezeichnet werden können.

Sechs Zeilen stimmen nicht mehr mit der Liste überein

Bei der Erstaufnahme am 22. August 2026 wurden achtundzwanzig Anbieter als Unterzeichner erfasst. Eine Nachprüfung am 11. September 2026 ergab ein anderes Bild: Die Seite der Kommission führt — mit dem Stand 31. Juli 2026 — einundzwanzig Unterzeichner sämtlicher Kapitel sowie einen Anbieter, der allein das Kapitel zu Sicherheit und Gefahrenabwehr gezeichnet hat.

Sechs bei der Erstaufnahme erfasste Anbieter sind dort nicht mehr aufgeführt. Ihre Zeilen tragen in der Spalte Verhaltenskodex nun den Vermerk „bei Nachprüfung nicht auffindbar” und sind mit einer Anmerkung versehen.

Die Zeilen wurden nicht entfernt. Zum Grund lässt sich Folgendes feststellen: Die Seite der Kommission trägt den Vermerk „zuletzt aktualisiert: 31. Juli 2026” — also ein Datum vor der Erstaufnahme dieses Registers am 22. August 2026. Zwischen beiden Zeitpunkten kann die Liste danach nicht gekürzt worden sein, ohne dass die Seite geändert worden wäre.

Näher liegt deshalb, dass die sechs Anbieter bei der Erstaufnahme aufgenommen wurden, ohne auf der Liste zu stehen. Bestätigt ist das nicht; die Zeilen bleiben daher mit Vermerk stehen.

Die Kommission weist auf ihrer Seite darauf hin, dass einzelne Unterzeichner erst mit Verzögerung erscheinen und die Liste fortlaufend ergänzt wird — eine Kürzung ist damit nicht angesprochen.

Zur Spalte „Kapitel”: Die Kommission führt in ihrer Liste keine Kapitelangabe je Anbieter. Sie kennzeichnet lediglich gesondert, wenn ein Anbieter nur einzelne Kapitel unterzeichnet hat. Der Eintrag „keine Einschränkung ausgewiesen” gibt genau das wieder — er besagt nicht, dass alle drei Kapitel unterzeichnet wurden, sondern dass die Kommission keine Einschränkung vermerkt hat.

Näheres im Eintrag zum Verhaltenskodex.

Spalte 3 und 4: Zusammenfassung der Trainingsinhalte

Art. 53 Abs. 1 lit. d verlangt von allen Anbietern eine hinreichend detaillierte öffentliche Zusammenfassung der für das Training verwendeten Inhalte, nach einer Vorlage des Büros für Künstliche Intelligenz.

Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Kodex unterzeichnet wurde. Sie besteht auch für Anbieter quelloffener Modelle — die Ausnahme des Art. 53 Abs. 2 erfasst nur die Buchstaben a und b, nicht Buchstabe d.

Wo eine solche Zusammenfassung veröffentlicht ist, wird je Anbieter erhoben und mit Fundstelle eingetragen. Diese Erhebung steht noch aus; die beiden Spalten tragen bis dahin „nicht ermittelt”.

Es gibt bereits zwei unabhängige Erhebungen. Das AI Accountability Lab am Trinity College Dublin hat gemeinsam mit der Mozilla Foundation veröffentlichte Zusammenfassungen gesammelt und bewertet — Nach ihrer Darstellung hat bislang nur eine Handvoll Anbieter überhaupt veröffentlicht; die aufgefundenen Zusammenfassungen stammen überwiegend von kleinen Organisationen und quelloffen ausgerichteten Vorhaben. Sie ist unter den Quellen verlinkt.

Daneben führt ein Einzelautor einen eigenen Datensatz der tatsächlich eingereichten Zusammenfassungen. Er benennt als auffällige Fehlanzeigen mehrere führende Anbieter und hält fest, dass diese ihre Trainingsinhalte weiterhin in Prosaform in Modellkarten beschreiben — was er als tatsächliche Offenlegung anerkennt, aber nicht als das standardisierte und vergleichbare Dokument, das die Vorschrift verlangt.

Diese Übersicht gibt die Bewertungen der Erhebungen nicht wieder. Sie erhebt eine andere Frage: nicht, wie gut eine Zusammenfassung ist, sondern ob und wo eine vorliegt — bezogen auf die Anbieter der Unterzeichnerliste, nicht auf einzelne Modelle.

Wo die Spalte einen Befund trägt, stammt er aus einer dieser Erhebungen, nicht aus eigener Prüfung. Das ist in der Spalte „Grundlage der Angabe” ausgewiesen. Ein Befund „nicht auffindbar” besagt, dass die jeweilige Erhebung keine Zusammenfassung gefunden hat — nicht, dass keine existiert.

Was das Register nicht leistet

Es bewertet nicht, ob eine vorhandene Zusammenfassung den Anforderungen der Vorlage genügt. Es verzeichnet, ob eine auffindbar ist und wo.

Ebenso wenig sagt eine fehlende Unterzeichnung etwas über die Einhaltung der Pflichten aus. Der Kodex ist ein Nachweisweg, nicht die Pflicht selbst.

Fundstelle für alle Zeilen: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/contents-code-gpai

↔ Diese Tabelle ist breiter als der Bildschirm — auf schmalen Bildschirmen lässt sie sich horizontal scrollen, die Spalte „Anbieter" bleibt dabei stehen.

Hat der Anbieter den Verhaltenskodex für GPAI-Modelle unterzeichnet, welche Kapitel — und wo ist die Zusammenfassung der Trainingsinhalte nach Art. 53 Abs. 1 lit. d veröffentlicht? — nach Anbieter, alphabetisch sortiert
AnbieterQuelle
Accexiblebei Nachprüfung nicht auffindbarbei Nachprüfung nicht auffindbarnicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
AI Alignment Solutionsbei Nachprüfung nicht auffindbarbei Nachprüfung nicht auffindbarnicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
AI Studio Deltaunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
Aleph Alphaunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
Almawaveunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
Amazonunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
Anthropicunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht auffindbar (Modell Claude Sonnet 4.5)Erhebung Dritter, Stand 23.08.2026Quelle
Black Forest Labsunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
Bria AIunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesenveröffentlicht (Modell Bria 3.2)Erhebung Dritter, Stand 23.08.2026Quelle
Cohereunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
Domynunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
Dweveunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
Euc Inovação Portugalbei Nachprüfung nicht auffindbarbei Nachprüfung nicht auffindbarnicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
Fastwebunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
Googleunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht auffindbar (Modell Gemini 2.5 Flash Image)Erhebung Dritter, Stand 23.08.2026Quelle
Humane Technologybei Nachprüfung nicht auffindbarbei Nachprüfung nicht auffindbarnicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
IBMunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
Lawisebei Nachprüfung nicht auffindbarbei Nachprüfung nicht auffindbarnicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
LINAGORAunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
Metanicht unterzeichnetentfälltnicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
Microsoftunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesenveröffentlicht (Modell Phi-4)Erhebung Dritter, Stand 23.08.2026Quelle
Mistral AIunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennach zweiter Erhebung nicht auf der Vorlage eingereichtErhebung Dritter, Stand 23.08.2026Quelle
Open Hippounterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
OpenAIunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht auffindbar (Modelle GPT-5, GPT-OSS, Sora 2)Erhebung Dritter, Stand 23.08.2026Quelle
Pleiasunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
re-inventabei Nachprüfung nicht auffindbarbei Nachprüfung nicht auffindbarnicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
ServiceNowunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
WRITERunterzeichnetkeine Einschränkung ausgewiesennicht ermitteltnicht ermitteltQuelle
xAIteilweise unterzeichnetnur Sicherheit und Gefahrenabwehrnach zweiter Erhebung nicht auf der Vorlage eingereichtErhebung Dritter, Stand 23.08.2026Quelle

Verlauf

  1. Korrektur Bei den sechs Anbietern, die bei der Nachprüfung am 11. September 2026 nicht mehr auf der Unterzeichnerliste standen, trug die Spalte „Kapitel“ weiterhin den Wert aus der Erstaufnahme. Sie trug damit eine Angabe, für die es keine Fundstelle mehr gibt, und führt nun wie die Spalte „Kodex“ den Vermerk „bei Nachprüfung nicht auffindbar“.

    Quelle
  2. Nachprüfung gegen die Unterzeichnerliste: einundzwanzig Unterzeichner sämtlicher Kapitel und ein Teilunterzeichner; sechs zuvor erfasste Anbieter sind nicht mehr aufgeführt.

    Quelle
  3. Erstaufnahme des Registers nach dem Stand der Unterzeichnerliste.

    Quelle
  4. Erstmalige Veröffentlichung der Unterzeichnerliste durch die Kommission.

    Quelle

Quellen

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