Übersicht

Übersicht: deutsche Rechtsprechung zur Haftung für KI-Ausgaben

Wer haftet, wenn ein KI-System eine unwahre Aussage über eine Person oder ein Unternehmen erzeugt? Fünf deutsche Gerichte haben sich damit befasst — vier Landgerichte und, seit Mai 2026, erstmals ein Oberlandesgericht.

Frage: Wie haben deutsche Gerichte über die Haftung für unwahre Aussagen entschieden, die ein KI-System erzeugt hat?

Stand: — 5 Zeilen geprüft zwischen 22. August 2026 und 23. August 2026

Auswahlgrundlage: Die Übersicht führt genau die Entscheidungen zur Haftung für KI-Ausgaben, die in diesem Verzeichnis einen eigenen Eintrag haben. Entscheidungen zu anderen Fragen — etwa zur Mitbestimmung oder zum Urheberrecht — sind auch dann nicht erfasst, wenn sie einen eigenen Eintrag haben. Eine amtliche Liste, aus der sich eine Auswahl ergäbe, gibt es nicht. Vollständigkeit wird nicht behauptet; bekannte, hier nicht erfasste Entscheidungen sind unter der Tabelle benannt.

Wenn ein KI-System eine unwahre Aussage über eine Person oder ein Unternehmen erzeugt, stellt sich dieselbe Frage wie bei jeder Veröffentlichung: Wer muss dafür einstehen? Fünf deutsche Gerichte haben sich damit befasst.

Was die Übersicht zeigt

Bei der Zurechnung gehen vier von fünf Gerichten denselben Weg. Kiel, Hamburg, Hamm und München rechnen die Ausgabe dem Betreiber zu — mit unterschiedlichen Begründungen, aber gleichem Ergebnis. Frankfurt ließ die Frage ausdrücklich offen und verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Autovervollständigung.

Das OLG Hamm geht am weitesten: Der Chatbot sei kein Dritter, ein Rückgriff auf die Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht daher verwehrt. Die Verantwortung bestehe selbst dann, wenn das Unternehmen den Chatbot ausschließlich mit korrekten Daten hätte programmieren lassen.

Beim Ergebnis unterscheiden sich die Fälle nach dem geltend gemachten Anspruch, nicht nach der Haltung zur KI. Frankfurt scheiterte an der Bewertung der konkret angegriffenen Aussage und an den Voraussetzungen des Kartellrechts, nicht daran, dass das Gericht eine Haftung für ausgeschlossen hielt.

Die zeitliche Abfolge ist aufschlussreich. Frankfurt ließ am 10. September 2025 offen, ob eine KI-Ausgabe als eigene Äußerung anzusehen ist. Hamburg beantwortete diese Frage dreizehn Tage später bejahend.

Instanzen

Vier der fünf Entscheidungen sind erstinstanzlich, teils im einstweiligen Rechtsschutz. Die Entscheidung des OLG Hamm vom Mai 2026 ist die erste obergerichtliche.

Rechtskräftig ist keine der beiden jüngsten: Gegen die Entscheidung des OLG Hamm ist die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, die Münchner Entscheidung ist eine einstweilige Verfügung.

Bekannte, hier nicht erfasste Entscheidungen

Nach der Fachberichterstattung soll das Landgericht Berlin II den Anbieter in einem marken- und wettbewerbsrechtlichen Fall nicht in der Verantwortung gesehen haben. Datum und Aktenzeichen sind nicht ermittelt.

Nicht erfasst sind ferner Entscheidungen, in denen KI zwar im Sachverhalt vorkommt, der Streitgegenstand aber ein anderer ist — etwa presserechtliche Verfahren oder urheberrechtliche Fragen zur Schutzfähigkeit KI-gestützt entstandener Werke. Der Maßstab dafür ist im Redaktionsteil dieser Seite dargelegt.

↔ Diese Tabelle ist breiter als der Bildschirm — auf schmalen Bildschirmen lässt sie sich horizontal scrollen, die Spalte „Gericht" bleibt dabei stehen.

Wie haben deutsche Gerichte über die Haftung für unwahre Aussagen entschieden, die ein KI-System erzeugt hat? — nach Gericht, chronologisch sortiert
GerichtQuelle
LG Kiel29.02.20246 O 151/23Falschangabe eines Online-Portals über eine Handelsregisterlöschungzugunsten des klagenden Unternehmensbejaht — durch Nutzung der KI zu eigen gemachtQuelle
LG Frankfurt am Main10.09.20252-06 O 271/25KI-Suchübersicht mit medizinisch unzutreffenden AngabenEilantrag abgewiesen; Haftung grundsätzlich möglichausdrücklich offengelassenQuelle
LG Hamburg23.09.2025324 O 461/25Chatbot-Aussage über die Finanzierung eines Vereinseinstweilige Verfügung erlassenbejaht — wie eigene ÄußerungQuelle
OLG Hamm12.05.20264 UKl 3/25Chatbot erfand Facharzttitel der GeschäftsführerUnterlassungsklage stattgegeben, Revision zugelassenbejaht — eigene geschäftliche Handlung, kein DritterQuelle
LG München I28.05.202626 O 869/26KI-Suchübersicht mit unwahren Behauptungen über zwei Verlageeinstweilige Verfügung erlassen, nicht rechtskräftigbejaht — unmittelbarer StörerQuelle

Verlauf

  1. Korrektur Die Auswahlgrundlage benennt jetzt die Frage, auf die sich die Auswahl bezieht. Zuvor las sie sich so, als führe die Übersicht alle Entscheidungen mit eigenem Eintrag; das Verzeichnis führt acht Urteile, die Übersicht fünf.

  2. Erstaufnahme der Übersicht mit vier Entscheidungen.

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  3. Die Entscheidung des OLG Hamm vom 12. Mai 2026 (4 UKl 3/25) wird als fünfte Zeile aufgenommen. Nachgetragen am 13.09.2026; die Aufnahme war im Verlauf nicht vermerkt.

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Quellen

Quellen der Zeilen

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