UrteilEntschieden

LG Hamburg: Betreiber muss sich Chatbot-Aussagen wie eigene zurechnen lassen

Ein KI-Chatbot hatte behauptet, ein Verein werde durch Steuergelder finanziert. Das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung und stellte fest, dass der Betreiber sich die Aussagen zurechnen lassen muss — allgemeine Hinweise auf die Fehlbarkeit von KI genügen nicht.

Status
Entschieden
Gilt ab
Betrifft
Anbieter, Betreiber, Verbraucher
Ebene
Bund
Rechtsgrundlage
LG Hamburg, Beschluss vom 23.09.2025, Az. 324 O 461/25
Zuletzt geprüft

Sachverhalt

Ein KI-Chatbot eines sozialen Netzwerks hatte nach Darstellung der Fachberichterstattung behauptet, ein eingetragener Verein werde durch Steuergelder finanziert. Der Verein sah darin eine unwahre, ehrabträgliche Tatsachenbehauptung.

Ergebnis

Das Gericht sah eine Verletzung des Vereins- beziehungsweise Persönlichkeitsrechts und erließ eine einstweilige Verfügung.

Die Zurechnung

Der praktisch bedeutsame Teil ist die Begründung: Der Betreiber des KI-Systems muss sich die Aussagen des Chatbots wie eigene Äußerungen zurechnen lassen. Dass der Beitrag maschinell erzeugt wurde, spielte nach der Darstellung keine Rolle — der Betreiber habe ihn sich zu eigen gemacht und hätte ihn vor der Veröffentlichung prüfen müssen.

Allgemeine Hinweise auf die Fehlbarkeit von KI oder pauschale Haftungsausschlüsse genügen nach dieser Entscheidung nicht, um die Verantwortung zu relativieren.

Fundstelle

Die Entscheidung ist in der Rechtsprechungsdatenbank dejure.org erfasst und dort mit dem Titel „KI erzählt Quatsch? Betreiber haften für Falschbehauptungen” geführt.

Einordnung in die Rechtsprechung

Die Entscheidung erging dreizehn Tage nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt, das dieselbe Grundfrage im wettbewerbs- und kartellrechtlichen Zusammenhang behandelte und dort offenließ, ob eine KI-Ausgabe als eigene Äußerung anzusehen ist.

Verlauf

  1. Beschluss des Landgerichts Hamburg.

    Quelle

Quellen

Entwurf maschinell erstellt. Am von mt gegen die oben genannten Quellen geprüft. Die Seite gibt Quellen wieder und bietet keine Rechtsberatung. Mehr zum Verfahren: KI-Transparenz.

Verwandte Einträge