Sachverhalt
Zwei Münchner Verlagsunternehmen wurden in der Funktion „Übersicht mit KI” bei Suchanfragen nach ihren Namen mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen, unseriösen Geschäftspraktiken, fingierten Telefonaten und Rechnungsstellungen ohne Grundlage in Verbindung gebracht. Nach Darstellung des Gerichts hatte das System Informationen über andere Unternehmen mit denen der Antragstellerinnen vermengt; Belege dafür fanden sich in den herangezogenen Quellen nicht. Eine vorgerichtliche Abmahnung blieb erfolglos.
Begründung
Die Kammer unterscheidet zwischen der klassischen Anzeige von Suchergebnissen als Verlinkungen und der KI-generierten Übersicht. Während herkömmliche Treffer indexierte Inhalte Dritter mit Titel, Snippet und Link darstellen, erzeugt die KI-Funktion nach Darstellung des Gerichts einen zusammenhängenden Fließtext, der mehrere Quellen auswertet und zu einer eigenständigen Antwort zusammenfasst. Aus Sicht durchschnittlicher Nutzer wirke das wie eine direkte Information des Anbieters.
Die Haftung stützt das Gericht auf §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 3 GG und damit auf das Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Die Haftungsprivilegierungen für reine Suchergebnisse und die Rechtsprechung zur Autovervollständigung ließen sich nach Auffassung der Kammer nicht übertragen. Eine Beschränkung auf ein Notice-and-take-down-Modell lehnte sie ab; in Art. 6 DSA sah sie keine Sperre für nationale Unterlassungsansprüche.
Das Einwand des Anbieters, Nutzer müssten generierte Antworten anhand der verlinkten Quellen selbst überprüfen, wies das Gericht zurück.
Für jeden Verstoß wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht.
Stand
Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, ein Hauptsacheverfahren steht aus.
Abweichende Entscheidungen
Die Rechtsprechung zur Haftung für KI-Ausgaben ist nicht einheitlich. Erfasst sind in diesem Verzeichnis: das Landgericht Kiel (29.02.2024), das Landgericht Frankfurt am Main (10.09.2025), das Landgericht Hamburg (23.09.2025) und diese Entscheidung.
Nach der Fachberichterstattung soll zudem das Landgericht Berlin II den Anbieter in einem marken- und wettbewerbsrechtlichen Fall nicht in der Verantwortung gesehen haben; diese Entscheidung ist hier nicht erfasst.
Verlauf
Quellen
- LG München I, Urteil vom 28.05.2026, Az. 26 O 869/26 — beglaubigte Abschrift (geschwärzt, PDF)Primärquelle
- heise online: LG München I, Google für falsche Aussagen in KI-Übersichten verurteiltMedienbericht
- Legal Tribune Online: LG München I zu KI-Antworten von GoogleMedienbericht
- Kanzlei Plutte: LG München, Google haftet für Falschaussagen in AI OverviewsMedienbericht
- Dr. Web: KI-Antworten sind eigene InhalteMedienbericht
- heise online: Medienwächter gehen gegen KI-Übersichten vorMedienbericht