Die ZAK stellt mit den Bescheiden erstmals die Anwendbarkeit des deutschen Medienrechts auf KI-Suche und KI-Chatbots fest. Betroffen sind Googles AI Overviews und der Chatbot von Perplexity, der KI-Antworten mit einer eigenen Nachrichtenseite verbindet.
Kern der Entscheidung
Nach Auffassung der Aufsicht sind KI-generierte Antworten eigene Inhalte der Anbieter. Das Haftungsprivileg des Digital Services Act greife deshalb nicht. Als Medienintermediäre schulden die Anbieter nach §§ 91 bis 94 Medienstaatsvertrag Transparenz über ihre Auswahlkriterien und eine diskriminierungsfreie Darstellung journalistisch-redaktioneller Angebote.
Konkret beanstandet die ZAK, dass die KI-Antworten prominent oberhalb der Suchergebnisse platziert werden und die klassische Link-Übersicht dadurch schlechter auffindbar sei. Grundlage der Entscheidung ist ein Rechtsgutachten von Jan Oster und Christoph Busch.
Stand
Google hat Rechtsmittel angekündigt; die Bescheide sind nicht bestandskräftig. Eine höchstrichterliche Klärung der medienrechtlichen Einordnung KI-gestützter Suchdienste liegt bislang nicht vor.
Verlauf
Google kündigt Rechtsmittel an; die Bescheide sind damit nicht bestandskräftig.
QuelleZAK erlässt Bescheide gegen Google und Perplexity; Verfahren geführt von den Medienanstalten Hamburg/Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg.
QuelleLG München I stuft Google als unmittelbaren Störer für eine fehlerhafte KI-Übersicht ein.
Quelle