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ZAK: KI-Suchmaschinen und Chatbots sind Inhalteanbieter

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten hat im Juli 2026 erstmals Bescheide gegen Google und Perplexity erlassen und deutsches Medienrecht auf KI-Antworten angewendet.

Status
Offen
Gilt ab
Betrifft
Anbieter, Betreiber
Ebene
Bund
Rechtsgrundlage
ZAK-Bescheide vom 14.07.2026; §§ 91 bis 94 Medienstaatsvertrag
Zuletzt geprüft

Die ZAK stellt mit den Bescheiden erstmals die Anwendbarkeit des deutschen Medienrechts auf KI-Suche und KI-Chatbots fest. Betroffen sind Googles AI Overviews und der Chatbot von Perplexity, der KI-Antworten mit einer eigenen Nachrichtenseite verbindet.

Kern der Entscheidung

Nach Auffassung der Aufsicht sind KI-generierte Antworten eigene Inhalte der Anbieter. Das Haftungsprivileg des Digital Services Act greife deshalb nicht. Als Medienintermediäre schulden die Anbieter nach §§ 91 bis 94 Medienstaatsvertrag Transparenz über ihre Auswahlkriterien und eine diskriminierungsfreie Darstellung journalistisch-redaktioneller Angebote.

Konkret beanstandet die ZAK, dass die KI-Antworten prominent oberhalb der Suchergebnisse platziert werden und die klassische Link-Übersicht dadurch schlechter auffindbar sei. Grundlage der Entscheidung ist ein Rechtsgutachten von Jan Oster und Christoph Busch.

Stand

Google hat Rechtsmittel angekündigt; die Bescheide sind nicht bestandskräftig. Eine höchstrichterliche Klärung der medienrechtlichen Einordnung KI-gestützter Suchdienste liegt bislang nicht vor.

Verlauf

  1. Google kündigt Rechtsmittel an; die Bescheide sind damit nicht bestandskräftig.

    Quelle
  2. ZAK erlässt Bescheide gegen Google und Perplexity; Verfahren geführt von den Medienanstalten Hamburg/Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg.

    Quelle
  3. LG München I stuft Google als unmittelbaren Störer für eine fehlerhafte KI-Übersicht ein.

    Quelle

Quellen

Entwurf maschinell erstellt. Am von mt gegen die oben genannten Quellen geprüft. Die Seite gibt Quellen wieder und bietet keine Rechtsberatung. Mehr zum Verfahren: KI-Transparenz.

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