FristGeplant
2. Dezember 2027: Geltungsbeginn der Hochrisiko-Vorschriften für Anhang-III-Systeme
An diesem Tag gelten Kapitel III Abschnitte 1, 2 und 3 der KI-Verordnung für KI-Systeme, die nach Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III als hochriskant eingestuft sind. Ausgenommen ist Artikel 6 Absatz 5. Der ursprüngliche Termin war der 2. August 2026.