FristAufgehoben

2. August 2025: Frist zur Benennung nationaler Behörden

Bis zu diesem Tag mussten die Mitgliedstaaten mindestens eine notifizierende und eine Marktüberwachungsbehörde benennen sowie Sanktionsvorschriften erlassen. Deutschland hat die Frist verfehlt.

Status
Aufgehoben
Gilt ab
Betrifft
Behörde
Ebene
EU
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 70
Zuletzt geprüft

Die Verordnung verpflichtete die Mitgliedstaaten, bis zum 2. August 2025 die zuständigen nationalen Behörden zu benennen. Der Termin richtete sich an die Mitgliedstaaten, nicht an Anbieter oder Betreiber, und ist deshalb als eigenständige Frist geführt.

Verlauf in Deutschland

Zum Fristablauf am 2. August 2025 lag in Deutschland keine Benennung vor. Ein Referentenentwurf datiert von September 2025, der Regierungsentwurf vom 9. März 2026. Das KI-MIG trat am 29. Juli 2026 in Kraft.

Der Termin bleibt als abgelaufener Eintrag sichtbar, weil er den Ausgangspunkt für die Verzögerung der nationalen Vollzugsstruktur bildet.

Verlauf

  1. Nachholung: KI-MIG tritt in Kraft, Bundesnetzagentur benannt.

    Quelle
  2. Regierungsentwurf datiert vom 9. März 2026 (Drs. 21/4594).

    Quelle
  3. Frist läuft ab; Deutschland hat zu diesem Zeitpunkt keine Behörde benannt.

    Quelle

Quellen

Entwurf maschinell erstellt. Am von mt gegen die oben genannten Quellen geprüft. Die Seite gibt Quellen wieder und bietet keine Rechtsberatung. Mehr zum Verfahren: KI-Transparenz.

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