Die Verordnung verpflichtete die Mitgliedstaaten, bis zum 2. August 2025 die zuständigen nationalen Behörden zu benennen. Der Termin richtete sich an die Mitgliedstaaten, nicht an Anbieter oder Betreiber, und ist deshalb als eigenständige Frist geführt.
Verlauf in Deutschland
Zum Fristablauf am 2. August 2025 lag in Deutschland keine Benennung vor. Ein Referentenentwurf datiert von September 2025, der Regierungsentwurf vom 9. März 2026. Das KI-MIG trat am 29. Juli 2026 in Kraft.
Der Termin bleibt als abgelaufener Eintrag sichtbar, weil er den Ausgangspunkt für die Verzögerung der nationalen Vollzugsstruktur bildet.