Erklärung zur Barrierefreiheit
Maschinenwache soll für alle Menschen nutzbar sein. Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit dieser Website.
Rechtlicher Rahmen
Diese Erklärung wird freiwillig abgegeben. Maschinenwache ist kein öffentliches Angebot im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes und fällt nach unserer Einschätzung auch nicht unter die Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.
Wir orientieren uns dennoch an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist nach unserer Einschätzung weitgehend vereinbar mit den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Stufe AA.
„Weitgehend" statt „vollständig", weil zwei Bereiche noch nicht geprüft sind — siehe „Bekannte Einschränkungen".
Umgesetzte Maßnahmen
- Die Seite ist vollständig ohne Maus bedienbar.
- Die Seite funktioniert ohne JavaScript. Filter und Zeitleiste sind unverändert bedienbar; das Filtermenü ist mit nativem HTML umgesetzt und klappt ohne Skript auf. Die Suche arbeitet ohne JavaScript nicht als Direktsuche — stattdessen erscheint die vollständige, alphabetisch sortierte Liste aller Einträge, ergänzt um die Filterseiten nach Typ, Rolle und Ebene.
- Der Tastaturfokus ist durchgehend sichtbar und kontraststark.
- Überschriften folgen einer lückenlosen Hierarchie, Listen und Tabellen sind semantisch ausgezeichnet.
- Bedeutung wird nie allein über Farbe vermittelt; Status- und Hinweisangaben tragen immer auch Text.
- Der Text ist bis 200 Prozent vergrößerbar, ohne dass horizontal gescrollt werden muss.
- Bewegung und Animation sind auf ein Minimum beschränkt und respektieren die Systemeinstellung zur Reduzierung von Bewegung.
- Die Seite ist im hellen und im dunklen Modus gleichermaßen kontraststark.
- Eintragsseiten sind druckbar aufbereitet.
Bekannte Einschränkungen
Ländertabellen. Die Übersichten, die eine Frage für alle sechzehn Bundesländer beantworten, sind noch nicht veröffentlicht und daher noch nicht geprüft. Sie enthalten breite Tabellen, die auf schmalen Bildschirmen horizontal gescrollt werden müssen. Wir prüfen sie, bevor sie erscheinen.
Verlinkte Dokumente. Diese Website verweist auf Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen und Behördendokumente auf fremden Seiten, überwiegend als PDF. Auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss. Wenn Ihnen ein verlinktes Dokument nicht zugänglich ist, schreiben Sie uns — wir versuchen dann, Ihnen den Inhalt auf anderem Weg zugänglich zu machen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22. August 2026 erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung, die aus fünf Teilen bestand:
- eine automatisierte Prüfung mit axe-core gegen WCAG 2.2 AA über Startseite, Eintragsseite, Fristenübersicht, Suche, Gesamtübersicht und Impressum, jeweils im hellen und im dunklen Modus,
- ein Test der vollständigen Bedienbarkeit mit der Tastatur,
- ein Test bei 200 Prozent Vergrößerung,
- ein Test mit abgeschaltetem JavaScript,
- ein Test mit einem Screenreader.
Die automatisierte Prüfung ergab keine Befunde. Uns ist bewusst, dass automatisierte Werkzeuge nur einen Teil der Kriterien abdecken; die übrigen wurden manuell geprüft.
Änderungen an dieser Erklärung
- 22. August 2026 — Erstfassung.
Barriere melden
Wenn Ihnen etwas auffällt, das die Nutzung erschwert, schreiben Sie an kontakt@maschinenwache.de oder rufen Sie unter 04405 - 180 93 50 an.
Wir antworten auf Meldungen und teilen mit, wie und bis wann wir das Problem beheben. Wenn eine Barriere sich nicht beseitigen lässt, sagen wir auch das — und beschreiben, welchen anderen Weg es gibt, an die Information zu kommen.