FristGeplant

Juli 2029: Evaluierung der Wirksamkeit der KI-Aufsicht

Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des KI-MIG evaluiert die Bundesregierung die Wirksamkeit der Aufsichtsstruktur — mit fünf im Gesetz benannten Maßstäben, darunter Innovationsfreundlichkeit und Bürokratiearmut.

Status
Geplant
Gilt ab
Nächster Termin
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Betrifft
Behörde, Anbieter, Betreiber, KMU
Ebene
Bund
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 3 bis 5 KI-MIG
Zuletzt geprüft

Was zu tun ist

Nach § 19 Abs. 3 KI-MIG evaluiert die Bundesregierung spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten die Wirksamkeit der Aufsichts- und Behördenstruktur einschließlich der Kooperationsvorschriften. Maßstab ist eine innovationsfreundliche, bürokratiearme und wirksame Durchführung der KI-Verordnung.

Auch über diese Evaluierung ist dem Bundestag zu berichten.

Die fünf Maßstäbe

Absatz 3 zählt auf, was zu berücksichtigen ist:

  1. Einschätzungen betroffener Unternehmen zur Innovationsfreundlichkeit und Praktikabilität der Struktur
  2. Einschätzungen der zuständigen Behörden zu ihren finanziellen, technischen und personellen Ressourcen
  3. die Zusammenarbeit der Behörden untereinander und mit dem Koordinierungs- und Kompetenzzentrum
  4. Einschätzungen weiterer Akteure, insbesondere von Verbraucherschutzorganisationen, Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen
  5. die Erreichung einer bürokratiearmen Durchführung

Der Zeitpunkt

Die Frist fällt in einen Zeitraum, in dem die Hochrisiko-Pflichten bereits gelten: Für Systeme nach Anhang III seit dem 2. Dezember 2027, für Systeme nach Anhang I seit dem 2. August 2028.

Anders als die erste Evaluierung trifft diese daher auf eine Aufsicht, die ihre Kernaufgabe tatsächlich wahrnimmt.

Die europäische Verzahnung

Nach Absatz 4 sind in diese Evaluierung zusätzlich die Informationen einzubeziehen, die der Europäischen Kommission für ihren Bericht nach Art. 112 Abs. 2 Buchstabe c und Abs. 13 der KI-Verordnung übermittelt wurden.

Verlauf

  1. Korrektur Der Termin ist als noch nicht verbindlich gekennzeichnet (termin_bestaetigt: false). Er ist aus der Frist des § 19 KI-MIG errechnet; das Gesetz nennt keinen Kalendertag. Bis dahin führte die Zeitleiste ihn ohne Kennzeichnung und die Startseite unter den anstehenden Fristen.

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  2. Das KI-MIG tritt in Kraft; die Dreijahresfrist beginnt zu laufen.

    Quelle

Quellen

Entwurf maschinell erstellt. Am von mt gegen die oben genannten Quellen geprüft. Die Seite gibt Quellen wieder und bietet keine Rechtsberatung. Mehr zum Verfahren: KI-Transparenz.

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