Die Datenschutzkonferenz hat auf ihrer 110. Konferenz in Berlin die Vorschläge der Kommission zur Anpassung der Digitalgesetzgebung diskutiert und zwei Entschließungen zur Reform der Datenschutz-Grundverordnung gefasst: „DSGVO-Reform: Rechtssicherheit und Innovation gehen Hand in Hand — Anpassungen für KI erforderlich” und „DSGVO-Reform: IT-Hersteller in die Verantwortung nehmen!”.
Rechtsgrundlagen
Die DSK sieht bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme Reformbedarf, der über die Vorschläge der Kommission hinausgeht. Sie fordert, spezifische Rechtsgrundlagen für Entwicklung, Training und Betrieb von KI-Modellen und KI-Systemen gesetzlich festzulegen, und benennt bei den Rechtsgrundlagen dringenden Anpassungsbedarf.
Betroffenenrechte
Nach der Entschließung soll die Sicherung der Rechte betroffener Personen möglichst frühzeitig bei der Entscheidung über die Einführung eines KI-Systems eine Rolle spielen — die DSK bezeichnet das als „Betroffenenrechte by Design”.
Zugleich hält sie fest, dass die Gewährleistung dieser Rechte beim Einsatz vieler KI-Systeme in der Praxis schwierige Fragen aufwerfen kann, wenn die Umsetzung aufgrund der zugrundeliegenden Modelle kaum möglich erscheint. Für solche Fälle sollen funktionsäquivalente oder kompensatorische Schutzmaßnahmen in den Blick genommen werden.
Konkrete Vorschläge
Die Entschließung nennt eine Regelungslücke: Verantwortliche sind bislang nicht ausdrücklich verpflichtet, Betroffene darüber zu informieren, dass ihre personenbezogenen Daten in einem KI-System verarbeitet werden. Vorgeschlagen wird deshalb die Aufnahme einer entsprechenden Informationspflicht in Art. 13 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 2 DSGVO sowie eine entsprechende Ergänzung beim Auskunftsrecht.
Für die Transparenz-, Löschungs-, Berichtigungs- und Widerspruchsrechte soll der europäische Gesetzgeber prüfen, wie die spezifischen Risiken im KI-Modell gemindert oder die Rechte funktionsäquivalent gewährleistet werden können.
Die Entschließung verweist dabei auf die eigene Orientierungshilfe zu technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024 in der Rechtssache C-621/22.
Einordnung im Verfahren
Die Entschließungen fallen zeitlich zwischen den Kommissionsvorschlag zum Digitalen Omnibus vom 19. November 2025 und die gemeinsame Stellungnahme 2/2026, die EDSA und EDSB am 10. Februar 2026 dazu angenommen haben. Die DSK kündigt an, den Reformprozess weiter zu begleiten und erneut Stellung zu nehmen.
Verlauf
Korrektur Die Einordnung im Verfahren nannte als nächste Station nach dem Kommissionsvorschlag vom 19. November 2025 die gemeinsame Stellungnahme von EDSA und EDSB vom 20. Januar 2026. Das ist die Stellungnahme 1/2026 zum Digitalen Omnibus zur KI. Zum Vorschlag, der die DSGVO ändert, haben beide Stellen am 10. Februar 2026 die gemeinsame Stellungnahme 2/2026 angenommen.
QuelleKorrektur Die Kurzfassung nannte „konkrete Ergänzungen der Art. 13, 14 und 15 DSGVO“. Für Art. 15 trifft das nicht zu — die Entschließung schlägt beim Auskunftsrecht nur „eine entsprechende Ergänzung“ vor, ohne Artikel oder Absatz zu benennen, wie der Fließtext des Eintrags auch wiedergibt. Die Kurzfassung ist auf das Belegte zurückgestellt.
Die DSK wiederholt in ihrer Stellungnahme zum Digital Fitness Check die Forderung, spezifische Rechtsgrundlagen für Entwicklung, Training und Betrieb von KI-Modellen und KI-Systemen gesetzlich festzulegen, im selben Wortlaut. Einzelne Artikel der DSGVO benennt sie dabei nicht.
QuelleZwei Entschließungen zur DSGVO-Reform: Rechtssicherheit und Innovation gehen Hand in Hand (Anpassungen für KI erforderlich) sowie IT-Hersteller in die Verantwortung nehmen.
Quelle
Quellen
- EDSA und EDSB: Gemeinsame Stellungnahme 2/2026 zum Digitalen Omnibus (Volltext, englisch)Primärquelle
- DSK: Entschließung vom 12.12.2025, DSGVO-Reform — Anpassungen für KI erforderlich (PDF)Primärquelle
- LDA Brandenburg: Entschließung zur Regulierung des KI-EinsatzesBehörde
- LDA Brandenburg: Pressemitteilung zur 110. DSKBehörde
- LDA Brandenburg: Übersicht der DSK-EntschließungenBehörde
- Berliner Beauftragte für Datenschutz: Beschlüsse und Entschließungen der DSKBehörde