Die Orientierungshilfe richtet sich nach Angaben der Aufsichtsbehörden an Unternehmen, Behörden, Schulen, Hochschulen und weitere Stellen, die KI-Systeme auswählen, implementieren und nutzen.
Ihre Struktur folgt einem typischen Entscheidungsprozess bei der Einführung neuer Anwendungssysteme in Organisationen.
Wen die Orientierungshilfe adressiert
Sie richtet sich primär an Verantwortliche. Hinweise für Entwickler, Hersteller und Anbieter waren enthalten, blieben nach der Darstellung in der Fachliteratur aber allgemein. Diese Lücke adressiert die spätere Orientierungshilfe vom Juni 2025.
Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz sind rechtlich nicht verbindlich. Sie geben die abgestimmte Auffassung der deutschen Aufsichtsbehörden wieder.
Verlauf
Veröffentlichung der Orientierungshilfe zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz.
Quelle