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DSK: Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz

Die Datenschutzkonferenz veröffentlichte im Mai 2024 eine Orientierungshilfe für Verantwortliche zur Auswahl, Implementierung und Nutzung von KI-Systemen. Sie ist an einen typischen Entscheidungsprozess bei der Einführung neuer Anwendungssysteme angelehnt.

Status
In Kraft
Gilt ab
Betrifft
Betreiber, Behörde, KMU
Ebene
Bund
Rechtsgrundlage
Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Zuletzt geprüft

Die Orientierungshilfe richtet sich nach Angaben der Aufsichtsbehörden an Unternehmen, Behörden, Schulen, Hochschulen und weitere Stellen, die KI-Systeme auswählen, implementieren und nutzen.

Ihre Struktur folgt einem typischen Entscheidungsprozess bei der Einführung neuer Anwendungssysteme in Organisationen.

Wen die Orientierungshilfe adressiert

Sie richtet sich primär an Verantwortliche. Hinweise für Entwickler, Hersteller und Anbieter waren enthalten, blieben nach der Darstellung in der Fachliteratur aber allgemein. Diese Lücke adressiert die spätere Orientierungshilfe vom Juni 2025.

Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz sind rechtlich nicht verbindlich. Sie geben die abgestimmte Auffassung der deutschen Aufsichtsbehörden wieder.

Verlauf

  1. Veröffentlichung der Orientierungshilfe zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz.

    Quelle

Quellen

Entwurf maschinell erstellt. Am von mt gegen die oben genannten Quellen geprüft. Die Seite gibt Quellen wieder und bietet keine Rechtsberatung. Mehr zum Verfahren: KI-Transparenz.

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