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Kommission: Leitlinien und FAQ zu den Transparenzpflichten

Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2026 die endgültigen Leitlinien zur Umsetzung des Art. 50 KI-VO veröffentlicht — knapp zwei Wochen vor Geltungsbeginn. Sie präzisieren Anwendungsbereich und Ausgestaltung der Hinweise und werden durch einen eigenen Verhaltenskodex ergänzt.

Status
In Kraft
Gilt ab
Betrifft
Anbieter, Betreiber, KMU
Ebene
EU
Rechtsgrundlage
Leitlinien der Europäischen Kommission zu Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689
Zuletzt geprüft

Die Kommission hat den Geltungsbeginn des Art. 50 durch mehrere Konsultationen vorbereitet und die endgültigen Leitlinien am 20. Juli 2026 veröffentlicht — knapp zwei Wochen vor Geltungsbeginn.

Zweck ist nach Darstellung der Kommission, zuständige Behörden sowie Anbieter und Betreiber dabei zu unterstützen, die Transparenzpflichten kohärent, wirksam und einheitlich einzuhalten.

Zwei Dokumente, die zusammengehören

Die Leitlinien wurden parallel zu einem eigenen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte erarbeitet. Die Arbeitsteilung: Die Leitlinien präzisieren den Umfang der rechtlichen Pflichten und behandeln, was der Kodex nicht abdeckt; der Kodex beschreibt praktische Maßnahmen zur technischen Kennzeichnung.

Dieser Kodex ist nicht derselbe wie der Verhaltenskodex für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Beide heißen ähnlich, haben unterschiedliche Adressaten und unterschiedliche Unterzeichnerkreise.

Was die Leitlinien nach der Fachdarstellung präzisieren

Anwendungsbereich des Art. 50 Abs. 1. Erfasst sind insbesondere Chatbots, virtuelle Assistenten, KI-Avatare, sprachbasierte Systeme und andere dialogorientierte Anwendungen.

Ausgestaltung der Hinweise. Die Information über die KI-Interaktion soll klar, verständlich und möglichst unmittelbar vor oder zu Beginn der Interaktion bereitgestellt werden. Bei textbasierten Anwendungen kommen Hinweise in der Nähe des Eingabe- oder Ausgabefelds in Betracht, bei Sprachsystemen ein Hinweis zu Beginn des Gesprächs. Empfohlen werden dauerhafte Symbole oder Wasserzeichen zur Kennzeichnung sowie barrierefreie und gegebenenfalls multimodale Hinweise.

Rollenverteilung entlang der Wertschöpfungskette. Welche Akteure welche Pflichten tragen.

Verhältnis zum Nachweis

Die Einhaltung des Kodex kann als Nachweis für die Erfüllung der Transparenzpflichten herangezogen werden. Wer einen anderen Weg wählt, muss die Angemessenheit der eigenen Maßnahmen gegenüber den Marktüberwachungsbehörden nachweisen.

Dokumentenübersicht

Die österreichische KI-Servicestelle bei der RTR führt die Dokumente zum Thema gebündelt und verweist zusätzlich auf einen konsolidierten Text der KI-Verordnung (englisch AI Act) in der Fassung des Digital Omnibus.

Verlauf

  1. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 werden anwendbar.

    Quelle
  2. Die Kommission veröffentlicht die endgültigen Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten nach Art. 50.

    Quelle
  3. Praxisleitfaden zur Transparenz von KI-generierten Inhalten veröffentlicht.

    Quelle
  4. Weitere Konsultation der Kommission zu Transparenzpflichten.

    Quelle
  5. Konsultation zu Transparenzanforderungen und Beteiligungsaufruf für einen Praxisleitfaden.

    Quelle

Quellen

Entwurf maschinell erstellt. Am von mt gegen die oben genannten Quellen geprüft. Die Seite gibt Quellen wieder und bietet keine Rechtsberatung. Mehr zum Verfahren: KI-Transparenz.

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