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DSK: Automatisierte Datenanalyse durch Polizeibehörden verfassungskonform gestalten

Die Datenschutzkonferenz fordert spezifische Rechtsgrundlagen für komplexe Datenanalyseverfahren bei der Polizei. Sie verweist auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und sieht im Projekt P20 die Möglichkeit quelloffener Lösungen.

Status
Offen
Gilt ab
Betrifft
Behörde, Verbraucher
Ebene
Bund
Rechtsgrundlage
Entschließung der DSK vom 17.09.2025
Zuletzt geprüft

Die Entschließung trägt den Titel „Automatisierte Datenanalyse durch Polizeibehörden verfassungskonform gestalten!”. Sie wurde auf der Zwischenkonferenz am 17. September 2025 verabschiedet und am Folgetag veröffentlicht.

Ausgangspunkt

Die DSK weist darauf hin, dass die bisher bekannten Datenanalyseverfahren, die einige Landespolizeibehörden bereits einsetzen, grundsätzlich alle Menschen betreffen können — auch solche, die durch ihr Verhalten keinen Anlass für polizeiliche Ermittlungen gegeben haben.

Aus der Verknüpfung großer Datenmengen könnten neue Erkenntnisse entstehen; zugleich bestehe die Gefahr, dass Menschen unbegründet ins Visier polizeilicher Ermittlungen geraten.

Die Forderungen

Spezifische Rechtsgrundlagen. Vor dem Hintergrund der Debatte um die bundesweite Einführung komplexer Datenanalyseverfahren betont die DSK, dass deren Einsatz eigener Rechtsgrundlagen bedarf.

Verfassungskonforme Ausgestaltung. Nach Darstellung der Vorsitzenden hat das Bundesverfassungsgericht die Weichen bereits gestellt: Polizeibehörden dürfen solche Verfahren nur bei sehr schwerwiegenden Rechtsgutsverletzungen und im Rahmen sehr enger Verfahrensbestimmungen einsetzen. Die bestehenden Vorschriften trügen dem bisher nicht ausreichend Rechnung.

Digitale Souveränität. Die Verfahren müssen nach der Entschließung die digitale Souveränität des Staates wahren. Im Projekt P20 sieht die DSK die Möglichkeit, datenschutzkonforme und kontrollierbare Lösungen auf quelloffener Grundlage zu entwickeln.

Anforderungen an KI-Bestandteile

Der baden-württembergische Landesbeauftragte fasst die Linie so zusammen: Je mehr Funktionselemente der Software auf KI beruhen und damit ganz oder teilweise autonom ablaufende Mechanismen in Gang setzen, desto grundrechtssensibler ist die Maßnahme — und desto höher sind die Anforderungen an den Nachweis, dass sich durch die automatisierte Datenanalyse Erkenntnisse erschließen lassen, die anders nicht gleichermaßen zu gewinnen wären.

Frühere Entschließung

Die Übersicht der DSK führt eine frühere Entschließung mit dem Titel „Verfassungsrechtliche Anforderungen bei automatisierter Datenanalyse durch Polizei und Nachrichtendienste beachten!”. Ihr Datum ist nicht ermittelt.

Der Eintrag betrifft denselben Regelungsbereich wie die Übersicht zur automatisierten Datenanalyse im Polizeirecht der Länder, jedoch aus Sicht der Datenschutzaufsicht.

Verlauf

  1. Veröffentlichung der Entschließung samt Pressemitteilung.

    Quelle
  2. Die DSK verabschiedet auf ihrer Zwischenkonferenz Anforderungen an den Einsatz automatisierter Datenanalysen durch Polizeibehörden.

    Quelle

Quellen

Entwurf maschinell erstellt. Am von mt gegen die oben genannten Quellen geprüft. Die Seite gibt Quellen wieder und bietet keine Rechtsberatung. Mehr zum Verfahren: KI-Transparenz.

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