Die Entschließung trägt den Titel „Automatisierte Datenanalyse durch Polizeibehörden verfassungskonform gestalten!”. Sie wurde auf der Zwischenkonferenz am 17. September 2025 verabschiedet und am Folgetag veröffentlicht.
Ausgangspunkt
Die DSK weist darauf hin, dass die bisher bekannten Datenanalyseverfahren, die einige Landespolizeibehörden bereits einsetzen, grundsätzlich alle Menschen betreffen können — auch solche, die durch ihr Verhalten keinen Anlass für polizeiliche Ermittlungen gegeben haben.
Aus der Verknüpfung großer Datenmengen könnten neue Erkenntnisse entstehen; zugleich bestehe die Gefahr, dass Menschen unbegründet ins Visier polizeilicher Ermittlungen geraten.
Die Forderungen
Spezifische Rechtsgrundlagen. Vor dem Hintergrund der Debatte um die bundesweite Einführung komplexer Datenanalyseverfahren betont die DSK, dass deren Einsatz eigener Rechtsgrundlagen bedarf.
Verfassungskonforme Ausgestaltung. Nach Darstellung der Vorsitzenden hat das Bundesverfassungsgericht die Weichen bereits gestellt: Polizeibehörden dürfen solche Verfahren nur bei sehr schwerwiegenden Rechtsgutsverletzungen und im Rahmen sehr enger Verfahrensbestimmungen einsetzen. Die bestehenden Vorschriften trügen dem bisher nicht ausreichend Rechnung.
Digitale Souveränität. Die Verfahren müssen nach der Entschließung die digitale Souveränität des Staates wahren. Im Projekt P20 sieht die DSK die Möglichkeit, datenschutzkonforme und kontrollierbare Lösungen auf quelloffener Grundlage zu entwickeln.
Anforderungen an KI-Bestandteile
Der baden-württembergische Landesbeauftragte fasst die Linie so zusammen: Je mehr Funktionselemente der Software auf KI beruhen und damit ganz oder teilweise autonom ablaufende Mechanismen in Gang setzen, desto grundrechtssensibler ist die Maßnahme — und desto höher sind die Anforderungen an den Nachweis, dass sich durch die automatisierte Datenanalyse Erkenntnisse erschließen lassen, die anders nicht gleichermaßen zu gewinnen wären.
Frühere Entschließung
Die Übersicht der DSK führt eine frühere Entschließung mit dem Titel „Verfassungsrechtliche Anforderungen bei automatisierter Datenanalyse durch Polizei und Nachrichtendienste beachten!”. Ihr Datum ist nicht ermittelt.
Der Eintrag betrifft denselben Regelungsbereich wie die Übersicht zur automatisierten Datenanalyse im Polizeirecht der Länder, jedoch aus Sicht der Datenschutzaufsicht.
Verlauf
Quellen
- Berliner Beauftragte für Datenschutz: DSK fordert verfassungskonforme Ausgestaltung automatisierter Datenanalysen durch Polizeibehörden (Pressemitteilung)Behörde
- LfD Niedersachsen: Meldung zur EntschließungBehörde
- LfDI Baden-Württemberg: Meldung zur EntschließungBehörde
- Datenschutzkonferenz: Übersicht der EntschließungenBehörde
- LDA Brandenburg: Übersicht der DSK-EntschließungenBehörde