Im Projekt P20 soll für die Polizeibehörden des Bundes und der Länder eine gemeinsame digitale Infrastruktur entstehen; die zersplitterten polizeilichen IT-Systeme sollen modernisiert und harmonisiert werden. Zentrales Element der neuen Infrastruktur ist ein gemeinsames Datenhaus, in dem nach Darstellung der DSK künftig alle Daten der Polizeibehörden von Bund und Ländern zentral gespeichert und weiterverarbeitet werden sollen.
Inhalt der Entschließung
Die DSK fasste die Entschließung auf ihrer Zwischenkonferenz am 29. Januar 2026 in Berlin einstimmig. Sie fordert den Gesetzgeber auf, eine rechtliche Grundlage für den Betrieb des Datenhauses zu schaffen.
Nach Darstellung der DSK fehlen bislang klare rechtliche Grundlagen für den Betrieb sowie klare Regelungen zu den datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten. Die Aufsichtsbehörden vertreten die Auffassung, dass bereits für den Betrieb des gemeinsamen Datenhauses eigenständige rechtliche Grundlagen geschaffen werden sollten, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Die DSK verweist dabei auf ihre Entschließung vom 16. April 2020 „Polizei 2020 — Risiken sehen, Chancen nutzen!”.
Stand
Nach Angaben der DSK werden erste Länder voraussichtlich im Jahr 2026 mit Echtdaten an das System angeschlossen. Der 2026 amtierende DSK-Vorsitzende hat angekündigt, die Entwicklung weiterhin zu begleiten und bei der Erarbeitung einer Rechtsgrundlage zu beraten.
Der Eintrag berührt denselben Regelungsbereich wie die Übersicht zur automatisierten Datenanalyse im Polizeirecht der Länder, betrifft aber die Bundesebene.
Verlauf
Korrektur Bezeichnung im Text von Matrix auf Übersicht geändert.
Die DSK fordert klare gesetzliche Grundlagen für den Betrieb des P20-Datenhauses.
Quelle