Nach der Fachberichterstattung wurde eine Beschäftigte zu einer Videokonferenz eingeladen, in der sämtliche weiteren Teilnehmenden mit Deepfake-Technik gefälscht waren. Im Anschluss wurden Zahlungen ausgelöst.
Der Fall wird in der Sicherheitsliteratur als Beleg dafür angeführt, dass auch eine Videokonferenz mit mehreren Teilnehmenden vollständig gefälscht sein kann.
Verlauf
Korrektur Die Bestätigung ist jetzt als „nur Berichterstattung“ ausgewiesen. Weder ein Beteiligter noch eine unabhängige Stelle ist namentlich benannt — das frühere Ja-Nein-Feld hat den Vorfall als bestätigt geführt.
Fachberichterstattung nennt den Fall als prominentestes Beispiel für Deepfake-gestützten Zahlungsbetrug.
Quelle