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BSI und ProPK: Cybersicherheitsmonitor 2026

Die jährliche Bürgerbefragung von BSI und Polizeilicher Kriminalprävention hat 2026 den Schwerpunkt Online-Betrug und Künstliche Intelligenz. Jede zehnte Person war allein im Vorjahr von einer Straftat im Internet betroffen; 47 Prozent halten sich für fähig, KI-generierte Inhalte zu erkennen.

Status
In Kraft
Gilt ab
Betrifft
Verbraucher, Behörde
Ebene
Bund
Rechtsgrundlage
Cybersicherheitsmonitor 2026 (CyMon) des BSI und des Programms Polizeiliche Kriminalprävention
Zuletzt geprüft

Der Cybersicherheitsmonitor wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeinsam mit dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes herausgegeben. Er erscheint jährlich, 2026 in der achten Ausgabe; bis 2023 lief er unter dem Namen Digitalbarometer.

Das Fokusthema 2026 ist Online-Betrug und Künstliche Intelligenz.

Erhebung

Befragt wurden zwischen dem 6. und 12. Januar 2026 insgesamt 3.060 Personen ab 16 Jahren in Deutschland, die in einem Privathaushalt leben und über einen Internetzugang verfügen. Die Erhebung erfolgte als Online-Befragung; die Ergebnisse wurden nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Bildung gewichtet.

Betroffenheit

11 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer waren allein in den vergangenen zwölf Monaten von einer Straftat im Internet betroffen. 27 Prozent waren es im Lauf ihres Lebens schon einmal — nach der Berichterstattung annähernd doppelt so viele wie 2023.

88 Prozent der Betroffenen berichten von einem Schaden, ein Drittel von finanziellen Verlusten. Häufigster Tatbestand bleibt Betrug beim Onlineshopping.

Schutzverhalten

14 Prozent informieren sich regelmäßig über Cybersicherheit, 40 Prozent erst im Problemfall. Von den gängigen Schutzmaßnahmen nutzen nur starke Passwörter und Antivirenprogramme mehr als die Hälfte der Befragten.

Erkennung KI-generierter Inhalte

Knapp die Hälfte der befragten Internetnutzer in Deutschland (47 Prozent) hält sich für fähig, KI-generierte Inhalte zu erkennen. Ein Drittel (32 Prozent) hat noch nie eine der abgefragten Prüfmaßnahmen angewendet. 28 Prozent haben nach Unstimmigkeiten gesucht, 19 Prozent die Seriosität der Quelle recherchiert. Keine der elf abgefragten Maßnahmen wurde von mehr als der Hälfte der Befragten je genutzt.

Der Bericht berührt damit dieselbe Frage wie die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO: ob Menschen erkennen können, dass ein Inhalt maschinell erzeugt wurde.

Verlauf

  1. Veröffentlichung des Cybersicherheitsmonitors 2026 samt Kurzbericht und Ergebnispräsentation.

    Quelle
  2. Ende des Befragungszeitraums (6. bis 12. Januar 2026, 3.060 Personen ab 16 Jahren).

    Quelle

Quellen

Entwurf maschinell erstellt. Am von mt gegen die oben genannten Quellen geprüft. Die Seite gibt Quellen wieder und bietet keine Rechtsberatung. Mehr zum Verfahren: KI-Transparenz.

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