Kapitel V der KI-Verordnung (englisch AI Act) richtet sich an Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Die Pflichten sind seit dem 2. August 2025 anwendbar; die Befugnisse der Kommission zur Durchsetzung greifen ein Jahr später.
Welche Pflichten gelten
Zu den Pflichten gehören technische Dokumentation, Informationen für nachgelagerte Anbieter, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts der Union sowie eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der für das Training verwendeten Inhalte. Für Modelle mit systemischem Risiko gelten zusätzliche Anforderungen.
Verlauf
Durchsetzungsbefugnisse der Kommission gegenüber GPAI-Anbietern beginnen.
QuelleDie GPAI-Pflichten werden anwendbar.
QuelleKommission veröffentlicht Vorlage für die Dokumentation der Trainingsinhalte.
QuelleEuropäische Kommission veröffentlicht Leitlinien für GPAI-Anbieter.
QuellePraxisleitfaden für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck veröffentlicht.
Quelle