PflichtIn Kraft

Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI)

Anbieter allgemeiner KI-Modelle unterliegen seit August 2025 eigenen Dokumentations-, Transparenz- und Urheberrechtspflichten. Die Durchsetzung durch die Kommission hat im August 2026 begonnen.

Status
In Kraft
Gilt ab
Betrifft
Anbieter
Ebene
EU
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2024/1689, Kapitel V, insbes. Art. 53
Zuletzt geprüft

Kapitel V der KI-Verordnung (englisch AI Act) richtet sich an Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Die Pflichten sind seit dem 2. August 2025 anwendbar; die Befugnisse der Kommission zur Durchsetzung greifen ein Jahr später.

Welche Pflichten gelten

Zu den Pflichten gehören technische Dokumentation, Informationen für nachgelagerte Anbieter, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts der Union sowie eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der für das Training verwendeten Inhalte. Für Modelle mit systemischem Risiko gelten zusätzliche Anforderungen.

Verlauf

  1. Durchsetzungsbefugnisse der Kommission gegenüber GPAI-Anbietern beginnen.

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  2. Die GPAI-Pflichten werden anwendbar.

    Quelle
  3. Kommission veröffentlicht Vorlage für die Dokumentation der Trainingsinhalte.

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  4. Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien für GPAI-Anbieter.

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  5. Praxisleitfaden für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck veröffentlicht.

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Quellen

Entwurf maschinell erstellt. Am von mt gegen die oben genannten Quellen geprüft. Die Seite gibt Quellen wieder und bietet keine Rechtsberatung. Mehr zum Verfahren: KI-Transparenz.

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