Artikel 26 der KI-Verordnung (englisch AI Act) bündelt die Pflichten derjenigen, die ein Hochrisiko-KI-System verwenden. Sie bestehen neben den Anbieterpflichten und treffen auch Organisationen, die selbst nichts entwickeln.
Welche Pflichten Betreiber treffen
Zu den Pflichten gehören nach der Fachdarstellung unter anderem, dass Eingabedaten relevant und hinreichend repräsentativ sind, dass menschliche Aufsicht sichergestellt wird, dass der Betrieb des Systems überwacht wird und dass Vorfälle an den Anbieter gemeldet werden.
Geltungsbeginn
Artikel 26 steht in Kapitel III Abschnitt 3. Der neue Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe c nennt die Abschnitte 1, 2 und 3 dieses Kapitels ausdrücklich. Die Pflichten greifen daher am 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und am 2. August 2028 für eingebettete Systeme nach Anhang I.
Verlauf
Digital-Omnibus-Verordnung verschiebt Kapitel III Abschnitte 1 bis 3; damit auch Art. 26 auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I).
Quelle