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Europäisches Parlament: Entschließung zu Urheberrecht und generativer künstlicher Intelligenz

Das Europäische Parlament hat den Bericht Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz — Chancen und Herausforderungen (A10-0019/2026, Berichterstatter Axel Voss) mit 460 zu 71 Stimmen bei 88 Enthaltungen angenommen.

Status
In Kraft
Gilt ab
Betrifft
Anbieter, Verbraucher
Ebene
EU
Rechtsgrundlage
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10.03.2026, Bericht A10-0019/2026, Verfahren 2025/2058(INI), Rechtsausschuss (JURI), Berichterstatter Axel Voss
Zuletzt geprüft

Der Bericht des Rechtsausschusses trägt den Titel „Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz — Chancen und Herausforderungen”, die Nummer A10-0019/2026 und die Verfahrensnummer 2025/2058(INI). Berichterstatter war Axel Voss.

Der Rechtsausschuss beschloss ihn am 28. Januar 2026, eingereicht wurde er am 25. Februar 2026, das Plenum nahm die Entschließung am 10. März 2026 an.

Inhalt

Nach Darstellung des Berichts verlieren mit der fortschreitenden technologischen Entwicklung Rechte wie das Urheberrecht, das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot an Bedeutung, weil ihre Durchsetzung für die Inhaber ohne erhebliches Rechts- und Kostenrisiko kaum mehr möglich sei; daraus folge Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten.

Gefordert wird ein Rechtsrahmen, der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fördert und zugleich Transparenz, Kontrolle und Vergütung für die Nutzung geschützter Inhalte gewährleistet. Zentrale Punkte sind nach der Fachdarstellung das Training von KI-Modellen mit geschützten Inhalten, die Transparenz über verwendete Trainingsdaten und die Vergütung von Rechteinhabern.

Die Entschließung ist an Rat und Kommission sowie an die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten gerichtet. Es handelt sich um einen Initiativbericht; er ist nicht unmittelbar rechtsetzend.

Was die Entschließung nicht ist

Nach der Fachdarstellung ändert sie weder die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt noch öffnet sie die KI-Verordnung erneut. Sie schafft auch kein neues Lizenzierungsregime. Es handelt sich um das Ergebnis eines Initiativverfahrens.

Der Ausgangspunkt

Die Fachdarstellung fasst die Position des Parlaments so zusammen: Die KI-Verordnung hat keine neue urheberrechtliche Schranke für das Training von Modellen geschaffen. Art. 53 Abs. 1 lit. c und d setzen vielmehr voraus, dass das Training von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck innerhalb des bestehenden urheberrechtlichen Rahmens zu beurteilen ist — einschließlich des Vorbehaltsmechanismus aus Art. 4 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt.

Das Parlament rüttelt an diesem Mechanismus nicht, hält ihn aber ohne begleitende Transparenz für unzureichend, um Verhandlungsmacht, Vergütung und Durchsetzung in einem Markt mit Milliarden von Trainingsdaten zu organisieren.

Die Forderungen

Nach der Fachdarstellung fordert das Parlament einen funktionierenden Lizenzmarkt, einen kohärenten Lizenzrahmen, freiwillige kollektive Lizenzvereinbarungen je Branche — und eine sofortige, faire und angemessene Vergütung für zurückliegende Nutzungen dort, wo ein funktionierender Lizenzmarkt noch nicht bestand.

Zum Vorbehaltsmechanismus werden standardisierte, maschinenlesbare Opt-outs gefordert; als mögliche Umsetzung wird eine Registerlösung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum genannt.

Verlauf

  1. Annahme im Plenum mit 460 Ja-Stimmen, 71 Nein-Stimmen und 88 Enthaltungen.

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  2. Einreichung des Berichts für die Plenartagung.

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  3. Der Rechtsausschuss (JURI) beschließt den Bericht.

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Quellen

Entwurf maschinell erstellt. Am von mt gegen die oben genannten Quellen geprüft. Die Seite gibt Quellen wieder und bietet keine Rechtsberatung. Mehr zum Verfahren: KI-Transparenz.

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