Der Bericht des Rechtsausschusses trägt den Titel „Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz — Chancen und Herausforderungen”, die Nummer A10-0019/2026 und die Verfahrensnummer 2025/2058(INI). Berichterstatter war Axel Voss.
Der Rechtsausschuss beschloss ihn am 28. Januar 2026, eingereicht wurde er am 25. Februar 2026, das Plenum nahm die Entschließung am 10. März 2026 an.
Inhalt
Nach Darstellung des Berichts verlieren mit der fortschreitenden technologischen Entwicklung Rechte wie das Urheberrecht, das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot an Bedeutung, weil ihre Durchsetzung für die Inhaber ohne erhebliches Rechts- und Kostenrisiko kaum mehr möglich sei; daraus folge Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten.
Gefordert wird ein Rechtsrahmen, der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fördert und zugleich Transparenz, Kontrolle und Vergütung für die Nutzung geschützter Inhalte gewährleistet. Zentrale Punkte sind nach der Fachdarstellung das Training von KI-Modellen mit geschützten Inhalten, die Transparenz über verwendete Trainingsdaten und die Vergütung von Rechteinhabern.
Die Entschließung ist an Rat und Kommission sowie an die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten gerichtet. Es handelt sich um einen Initiativbericht; er ist nicht unmittelbar rechtsetzend.
Was die Entschließung nicht ist
Nach der Fachdarstellung ändert sie weder die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt noch öffnet sie die KI-Verordnung erneut. Sie schafft auch kein neues Lizenzierungsregime. Es handelt sich um das Ergebnis eines Initiativverfahrens.
Der Ausgangspunkt
Die Fachdarstellung fasst die Position des Parlaments so zusammen: Die KI-Verordnung hat keine neue urheberrechtliche Schranke für das Training von Modellen geschaffen. Art. 53 Abs. 1 lit. c und d setzen vielmehr voraus, dass das Training von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck innerhalb des bestehenden urheberrechtlichen Rahmens zu beurteilen ist — einschließlich des Vorbehaltsmechanismus aus Art. 4 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt.
Das Parlament rüttelt an diesem Mechanismus nicht, hält ihn aber ohne begleitende Transparenz für unzureichend, um Verhandlungsmacht, Vergütung und Durchsetzung in einem Markt mit Milliarden von Trainingsdaten zu organisieren.
Die Forderungen
Nach der Fachdarstellung fordert das Parlament einen funktionierenden Lizenzmarkt, einen kohärenten Lizenzrahmen, freiwillige kollektive Lizenzvereinbarungen je Branche — und eine sofortige, faire und angemessene Vergütung für zurückliegende Nutzungen dort, wo ein funktionierender Lizenzmarkt noch nicht bestand.
Zum Vorbehaltsmechanismus werden standardisierte, maschinenlesbare Opt-outs gefordert; als mögliche Umsetzung wird eine Registerlösung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum genannt.
Verlauf
Quellen
- Europäisches Parlament: Bericht A10-0019/2026 über das Urheberrecht und generative künstliche IntelligenzPrimärquelle
- Europäisches Parlament: Schutz von Urheberrecht und kreativer Arbeit im Zeitalter künstlicher Intelligenz (Pressemitteilung)Primärquelle
- Europäisches Parlament: Plenarseite zum Bericht A10-0019/2026Primärquelle
- Taylor Wessing: Vom Opt-out zur Marktordnung — die Entschließung vom 10. März 2026Medienbericht
- Initiative Urheberrecht: Voss-Bericht im DownloadMedienbericht