Alle Einträge

90 Einträge

Ergebnisse

  • PflichtEU

    Hochrisiko: Zugang zu grundlegenden Diensten (Anhang III Nr. 5)

    KI-Systeme für die Prüfung von Ansprüchen auf öffentliche Leistungen, für Kreditwürdigkeitsprüfung, für Risikobewertung bei Lebens- und Krankenversicherungen sowie für die Notrufbearbeitung gelten als hochriskant. Zwei dieser Bereiche lösen die Grundrechte-Folgenabschätzung aus.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    Hochrisiko: Migration, Asyl und Grenzkontrolle (Anhang III Nr. 7)

    KI-Systeme als Lügendetektoren, zur Risikobewertung einreisender Personen, zur Unterstützung bei der Prüfung von Asyl- und Visumanträgen und zur Identifizierung natürlicher Personen gelten als hochriskant. Die Überprüfung von Reisedokumenten ist ausgenommen.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    Hochrisiko: Rechtspflege und demokratische Prozesse (Anhang III Nr. 8)

    KI-Systeme zur Unterstützung von Justizbehörden bei der Rechtsanwendung und Systeme zur Beeinflussung von Wahlergebnissen oder Wahlverhalten gelten als hochriskant. Rein organisatorische Kampagnenwerkzeuge sind ausgenommen.

    Geändert: · Geprüft:

  • FristEU

    2. August 2028: Geltungsbeginn der Hochrisiko-Vorschriften für Anhang-I-Systeme

    An diesem Tag gelten Kapitel III Abschnitte 1, 2 und 3 der KI-Verordnung für KI-Systeme, die nach Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I als hochriskant eingestuft sind — KI als Sicherheitsbauteil in bereits regulierten Produkten. Der ursprüngliche Termin war der 2. August 2027.

    Geändert: · Geprüft:

  • BehördenpositionBund

    ZAK: KI-Suchmaschinen und Chatbots sind Inhalteanbieter

    Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten hat im Juli 2026 erstmals Bescheide gegen Google und Perplexity erlassen und deutsches Medienrecht auf KI-Antworten angewendet.

    Geändert: · Geprüft:

  • UrteilBund

    OLG Hamm: Chatbot-Antworten sind eigene geschäftliche Handlungen des Unternehmens

    Ein KI-Chatbot erfand Facharzttitel für die Geschäftsführer des Unternehmens, das ihn einsetzte. Das Oberlandesgericht Hamm sah darin eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG und stellte fest, dass ein Chatbot kein Dritter ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

    Geändert: · Geprüft:

  • BehördenpositionBund

    BSI und ProPK: Cybersicherheitsmonitor 2026

    Die jährliche Bürgerbefragung von BSI und Polizeilicher Kriminalprävention hat 2026 den Schwerpunkt Online-Betrug und Künstliche Intelligenz. Jede zehnte Person war allein im Vorjahr von einer Straftat im Internet betroffen; 47 Prozent halten sich für fähig, KI-generierte Inhalte zu erkennen.

    Geändert: · Geprüft:

  • VorfallBund

    Stimmklon-Betrug gegen Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland

    Bundesnetzagentur und BSI warnen vor Betrugsmaschen, bei denen Stimmen mit KI geklont werden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale reichen dokumentierte Schadensfälle in Deutschland bis in den zweistelligen Millionenbereich je Unternehmen.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    Software und KI als Produkt: die neue Produkthaftungsrichtlinie

    Die Richtlinie (EU) 2024/2853 bezieht Software ausdrücklich in die verschuldensunabhängige Produkthaftung ein; KI-Systeme sind ein Unterfall davon. Sie gilt für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. In Deutschland soll ein vollständig neu gefasstes Produkthaftungsgesetz sie umsetzen.

    Geändert: · Geprüft:

  • FristEU

    9. Dezember 2026: Umsetzungsfrist der Produkthaftungsrichtlinie

    Bis zu diesem Tag müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2024/2853 umgesetzt haben. Ab dann gilt für Software und KI-Systeme, die in Verkehr gebracht werden, die verschuldensunabhängige Produkthaftung. Die Vorgängerrichtlinie von 1985 wird zum selben Tag aufgehoben.

    Geändert: · Geprüft: