VorfallEntschieden
Falschzuschreibung durch eine KI-Suchübersicht gegenüber zwei Verlagen
Eine KI-generierte Suchübersicht verknüpfte zwei Münchner Verlage mit dubiosen Geschäftspraktiken, ohne dass sich dafür in den verlinkten Quellen ein Beleg fand. Das Landgericht München I stufte den Anbieter als unmittelbaren Störer ein; das Urteil ist nicht rechtskräftig.