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  • VorfallEntschieden

    Falschzuschreibung durch eine KI-Suchübersicht gegenüber zwei Verlagen

    Eine KI-generierte Suchübersicht verknüpfte zwei Münchner Verlage mit dubiosen Geschäftspraktiken, ohne dass sich dafür in den verlinkten Quellen ein Beleg fand. Das Landgericht München I stufte den Anbieter als unmittelbaren Störer ein; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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  • FristGeplant

    Januar 2028: erste Evaluierung der KI-Aufsichtsstruktur

    Die Bundesregierung muss die nach dem KI-MIG errichtete Aufsichts- und Behördenstruktur spätestens achtzehn Monate nach Inkrafttreten evaluieren und dem Bundestag berichten. Das Gesetz trat am 29. Juli 2026 in Kraft.

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  • FristGeplant

    Juli 2029: Evaluierung der Wirksamkeit der KI-Aufsicht

    Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des KI-MIG evaluiert die Bundesregierung die Wirksamkeit der Aufsichtsstruktur — mit fünf im Gesetz benannten Maßstäben, darunter Innovationsfreundlichkeit und Bürokratiearmut.

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  • PflichtIn Kraft

    Was die Länder nach dem KI-MIG selbst benennen müssen

    Das KI-MIG überlässt den Ländern drei Benennungen: die Marktüberwachungsbehörden für KI-Systeme eigener Behörden, die Marktüberwachungsbehörden für Mediendienstanbieter und die notifizierenden Behörden für Seilbahnen. Welche Länder das umgesetzt haben, ist nicht öffentlich dokumentiert.

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  • PflichtIn Kraft

    Wer beaufsichtigt was: die Zuständigkeitsverteilung nach § 2 KI-MIG

    Das KI-MIG verteilt die Marktüberwachung auf acht Fallgruppen. Die Bundesnetzagentur ist nur zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist — und das ist es in sieben Absätzen. Für KI-Systeme öffentlicher Stellen der Länder liegt die Aufsicht bei den Ländern.

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  • UrteilEntschieden

    LG Frankfurt: Haftung für KI-Suchübersichten ist grundsätzlich möglich

    Das Landgericht Frankfurt am Main wies den Eilantrag eines Ärzteverbunds gegen eine KI-Übersicht ab — arbeitete aber sämtliche Voraussetzungen einer Haftung des Suchmaschinenbetreibers heraus. Es ist die erste deutsche Entscheidung zu diesem Format.

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  • UrteilEntschieden

    LG Hamburg: Betreiber muss sich Chatbot-Aussagen wie eigene zurechnen lassen

    Ein KI-Chatbot hatte behauptet, ein Verein werde durch Steuergelder finanziert. Das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung und stellte fest, dass der Betreiber sich die Aussagen zurechnen lassen muss — allgemeine Hinweise auf die Fehlbarkeit von KI genügen nicht.

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  • UrteilEntschieden

    LG Kiel: Portalbetreiber haftet für Falschangabe seiner KI

    Ein Online-Portal behauptete aufgrund eines KI-Fehlers, ein Unternehmen sei wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht worden. Das Landgericht Kiel entschied zugunsten des Unternehmens — die früheste der hier erfassten deutschen Entscheidungen zur Haftung für KI-Ausgaben.

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  • Übersicht

    Übersicht: deutsche Rechtsprechung zur Haftung für KI-Ausgaben

    Wer haftet, wenn ein KI-System eine unwahre Aussage über eine Person oder ein Unternehmen erzeugt? Fünf deutsche Gerichte haben sich damit befasst — vier Landgerichte und, seit Mai 2026, erstmals ein Oberlandesgericht.

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  • UrteilOffen

    OLG Hamm: Chatbot-Antworten sind eigene geschäftliche Handlungen des Unternehmens

    Ein KI-Chatbot erfand Facharzttitel für die Geschäftsführer des Unternehmens, das ihn einsetzte. Das Oberlandesgericht Hamm sah darin eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG und stellte fest, dass ein Chatbot kein Dritter ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

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  • UrteilEntschieden

    ArbG Hamburg: keine Mitbestimmung bei bloßer Erlaubnis der ChatGPT-Nutzung

    Das Arbeitsgericht Hamburg wies im Januar 2024 die Eilanträge eines Konzernbetriebsrats zurück. Der Arbeitgeber hatte die Nutzung von KI-Systemen über private Zugänge lediglich erlaubt, nicht vorgeschrieben, und die Systeme nicht auf eigener Hardware installiert.

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  • PflichtIn Kraft

    KI im Betriebsverfassungsgesetz (§§ 80, 90, 95 BetrVG)

    Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat den Begriff der Künstlichen Intelligenz 2021 an drei Stellen im BetrVG verankert: bei der Hinzuziehung von Sachverständigen, bei der Unterrichtung über Planungen und bei Auswahlrichtlinien. Den Begriff der Künstlichen Intelligenz in § 87 BetrVG hat es dagegen nicht eingefügt.

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  • BehördenpositionIn Kraft

    BSI und ProPK: Cybersicherheitsmonitor 2026

    Die jährliche Bürgerbefragung von BSI und Polizeilicher Kriminalprävention hat 2026 den Schwerpunkt Online-Betrug und Künstliche Intelligenz. Jede zehnte Person war allein im Vorjahr von einer Straftat im Internet betroffen; 47 Prozent halten sich für fähig, KI-generierte Inhalte zu erkennen.

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  • BehördenpositionIn Kraft

    DSK: Reformvorschläge zur DSGVO mit Anpassungen für KI

    Die Datenschutzkonferenz fordert, spezifische Rechtsgrundlagen für Entwicklung, Training und Betrieb von KI-Modellen und KI-Systemen gesetzlich festzulegen, und schlägt eine Informationspflicht in Art. 13 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 2 DSGVO sowie eine entsprechende Ergänzung beim Auskunftsrecht vor.

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  • BehördenpositionIn Kraft

    DSK: Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz

    Die Datenschutzkonferenz veröffentlichte im Mai 2024 eine Orientierungshilfe für Verantwortliche zur Auswahl, Implementierung und Nutzung von KI-Systemen. Sie ist an einen typischen Entscheidungsprozess bei der Einführung neuer Anwendungssysteme angelehnt.

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