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  • PflichtIn Kraft

    KI-Kompetenz des Personals (Art. 4 KI-VO)

    Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sich um die KI-Kompetenz ihres Personals kümmern. Die Digital-Omnibus-Verordnung hat die Pflicht von einer Sicherstellungs- zu einer Förderpflicht abgeschwächt.

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  • BehördenpositionIn Kraft

    EDSA und EDSB: Gemeinsame Stellungnahme 1/2026 zum Digitalen Omnibus zur KI

    Der Europäische Datenschutzausschuss hat gemeinsam mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten am 20. Januar 2026 zum Vorschlag für den Digitalen Omnibus zur KI Stellung genommen. Beide tragen das Ziel der Vereinfachung mit, widersprechen aber der Streichung der Registrierungspflicht, der Abschwächung der KI-Kompetenzpflicht und der Lockerung des Maßstabs für die Verarbeitung besonderer Datenkategorien.

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  • PflichtGeplant

    Die acht Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 8 bis 15 KI-VO)

    Kapitel III Abschnitt 2 der KI-Verordnung legt fest, was ein Hochrisiko-KI-System können muss: Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, Transparenz gegenüber Betreibern, menschliche Aufsicht sowie Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit.

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  • PflichtGeplant

    Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen (Art. 16 KI-VO)

    Artikel 16 zählt zwölf Pflichten auf, die Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen treffen — von der Einhaltung der Anforderungen über Qualitätsmanagement und Konformitätsbewertung bis zur CE-Kennzeichnung und den Barrierefreiheitsanforderungen.

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  • FristGeplant

    2. August 2028: Geltungsbeginn der Hochrisiko-Vorschriften für Anhang-I-Systeme

    An diesem Tag gelten Kapitel III Abschnitte 1, 2 und 3 der KI-Verordnung für KI-Systeme, die nach Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I als hochriskant eingestuft sind — KI als Sicherheitsbauteil in bereits regulierten Produkten. Der ursprüngliche Termin war der 2. August 2027.

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  • FristGeplant

    9. Dezember 2026: Umsetzungsfrist der Produkthaftungsrichtlinie

    Bis zu diesem Tag müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2024/2853 umgesetzt haben. Ab dann gilt für Software und KI-Systeme, die in Verkehr gebracht werden, die verschuldensunabhängige Produkthaftung. Die Vorgängerrichtlinie von 1985 wird zum selben Tag aufgehoben.

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  • FristGeplant

    Januar 2028: erste Evaluierung der KI-Aufsichtsstruktur

    Die Bundesregierung muss die nach dem KI-MIG errichtete Aufsichts- und Behördenstruktur spätestens achtzehn Monate nach Inkrafttreten evaluieren und dem Bundestag berichten. Das Gesetz trat am 29. Juli 2026 in Kraft.

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  • FristGeplant

    Juli 2029: Evaluierung der Wirksamkeit der KI-Aufsicht

    Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des KI-MIG evaluiert die Bundesregierung die Wirksamkeit der Aufsichtsstruktur — mit fünf im Gesetz benannten Maßstäben, darunter Innovationsfreundlichkeit und Bürokratiearmut.

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  • PflichtGeplant

    Software und KI als Produkt: die neue Produkthaftungsrichtlinie

    Die Richtlinie (EU) 2024/2853 bezieht Software ausdrücklich in die verschuldensunabhängige Produkthaftung ein; KI-Systeme sind ein Unterfall davon. Sie gilt für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. In Deutschland soll ein vollständig neu gefasstes Produkthaftungsgesetz sie umsetzen.

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  • BehördenpositionIn Kraft

    Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte

    Ein zweiter, eigenständiger Verhaltenskodex — nicht zu verwechseln mit dem für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Er richtet sich an Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme; bis Ende Juli 2026 haben ihn rund 190 Organisationen unterzeichnet.

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  • UrteilOffen

    OLG Hamm: Chatbot-Antworten sind eigene geschäftliche Handlungen des Unternehmens

    Ein KI-Chatbot erfand Facharzttitel für die Geschäftsführer des Unternehmens, das ihn einsetzte. Das Oberlandesgericht Hamm sah darin eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG und stellte fest, dass ein Chatbot kein Dritter ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

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  • PflichtGeplant

    Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen (Art. 26 KI-VO)

    Wer ein Hochrisiko-KI-System einsetzt, trifft eigene Pflichten neben denen des Anbieters — unter anderem zu Eingabedaten, menschlicher Aufsicht, Überwachung und Vorfallmeldung. Die Pflichten greifen mit dem verschobenen Geltungsbeginn für Hochrisiko-Systeme.

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  • PflichtIn Kraft

    Sanktionen und Bußgelder (Art. 99 KI-VO)

    Die Verordnung sieht dreistufige Geldbußen vor: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Millionen oder 3 Prozent bei Verstößen gegen zentrale Akteurspflichten einschließlich der Transparenzpflichten, bis zu 7,5 Millionen oder 1 Prozent bei falschen Auskünften.

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  • PflichtIn Kraft

    KI im Betriebsverfassungsgesetz (§§ 80, 90, 95 BetrVG)

    Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat den Begriff der Künstlichen Intelligenz 2021 an drei Stellen im BetrVG verankert: bei der Hinzuziehung von Sachverständigen, bei der Unterrichtung über Planungen und bei Auswahlrichtlinien. Den Begriff der Künstlichen Intelligenz in § 87 BetrVG hat es dagegen nicht eingefügt.

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