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  • BehördenpositionEU

    Kommission: Leitlinien und FAQ zu den Transparenzpflichten

    Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2026 die endgültigen Leitlinien zur Umsetzung des Art. 50 KI-VO veröffentlicht — knapp zwei Wochen vor Geltungsbeginn. Sie präzisieren Anwendungsbereich und Ausgestaltung der Hinweise und werden durch einen eigenen Verhaltenskodex ergänzt.

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  • UrteilBund

    LG Frankfurt: Haftung für KI-Suchübersichten ist grundsätzlich möglich

    Das Landgericht Frankfurt am Main wies den Eilantrag eines Ärzteverbunds gegen eine KI-Übersicht ab — arbeitete aber sämtliche Voraussetzungen einer Haftung des Suchmaschinenbetreibers heraus. Es ist die erste deutsche Entscheidung zu diesem Format.

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  • UrteilBund

    LG Hamburg: Betreiber muss sich Chatbot-Aussagen wie eigene zurechnen lassen

    Ein KI-Chatbot hatte behauptet, ein Verein werde durch Steuergelder finanziert. Das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung und stellte fest, dass der Betreiber sich die Aussagen zurechnen lassen muss — allgemeine Hinweise auf die Fehlbarkeit von KI genügen nicht.

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  • UrteilBund

    LG Kiel: Portalbetreiber haftet für Falschangabe seiner KI

    Ein Online-Portal behauptete aufgrund eines KI-Fehlers, ein Unternehmen sei wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht worden. Das Landgericht Kiel entschied zugunsten des Unternehmens — die früheste der hier erfassten deutschen Entscheidungen zur Haftung für KI-Ausgaben.

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  • PflichtBund

    Nationale KI-Aufsicht in Deutschland (KI-MIG)

    Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz bestimmt seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungs-, Anlauf- und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung.

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  • PflichtEU

    Öffentliche Zusammenfassung der Trainingsinhalte (Art. 53 Abs. 1 lit. d KI-VO)

    Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck müssen eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen — nach einer verbindlichen Vorlage des Büros für Künstliche Intelligenz vom 24. Juli 2025. Die Pflicht trifft auch Anbieter quelloffener Modelle.

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  • UrteilBund

    OLG Hamm: Chatbot-Antworten sind eigene geschäftliche Handlungen des Unternehmens

    Ein KI-Chatbot erfand Facharzttitel für die Geschäftsführer des Unternehmens, das ihn einsetzte. Das Oberlandesgericht Hamm sah darin eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG und stellte fest, dass ein Chatbot kein Dritter ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

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  • VorfallEU

    OpenAIs Meldeverfahren für Fehlausrichtungen: neun offengelegte Fälle und ein Trainingsstopp

    Am 16. September 2026 veröffentlichte OpenAI ein selbst gesetztes Verfahren zur Meldung von Fehlausrichtungen und zugleich sechs Fälle aus Training und Bewertung; am 25. September kamen drei weitere hinzu. Infolge eines davon pausierte das Unternehmen Training, Bewertung und werkzeuggestützten Betrieb seiner leistungsstärksten Modelle.

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  • PflichtEU

    Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen (Art. 16 KI-VO)

    Artikel 16 zählt zwölf Pflichten auf, die Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen treffen — von der Einhaltung der Anforderungen über Qualitätsmanagement und Konformitätsbewertung bis zur CE-Kennzeichnung und den Barrierefreiheitsanforderungen.

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  • PflichtEU

    Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen (Art. 26 KI-VO)

    Wer ein Hochrisiko-KI-System einsetzt, trifft eigene Pflichten neben denen des Anbieters — unter anderem zu Eingabedaten, menschlicher Aufsicht, Überwachung und Vorfallmeldung. Die Pflichten greifen mit dem verschobenen Geltungsbeginn für Hochrisiko-Systeme.

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  • ÜbersichtEU

    Register: Verhaltenskodex und Pflichtveröffentlichungen von GPAI-Anbietern

    Welche Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck den Verhaltenskodex unterzeichnet haben, welche Kapitel — und wo die nach Art. 53 Abs. 1 lit. d verlangte Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlicht ist.

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  • PflichtEU

    Sanktionen und Bußgelder (Art. 99 KI-VO)

    Die Verordnung sieht dreistufige Geldbußen vor: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Millionen oder 3 Prozent bei Verstößen gegen zentrale Akteurspflichten einschließlich der Transparenzpflichten, bis zu 7,5 Millionen oder 1 Prozent bei falschen Auskünften.

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  • PflichtEU

    Software und KI als Produkt: die neue Produkthaftungsrichtlinie

    Die Richtlinie (EU) 2024/2853 bezieht Software ausdrücklich in die verschuldensunabhängige Produkthaftung ein; KI-Systeme sind ein Unterfall davon. Sie gilt für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. In Deutschland soll ein vollständig neu gefasstes Produkthaftungsgesetz sie umsetzen.

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  • VorfallBund

    Stimmklon-Betrug gegen Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland

    Bundesnetzagentur und BSI warnen vor Betrugsmaschen, bei denen Stimmen mit KI geklont werden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale reichen dokumentierte Schadensfälle in Deutschland bis in den zweistelligen Millionenbereich je Unternehmen.

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