Alle Einträge

90 Einträge

Ergebnisse

  • VorfallEU

    Ein selbsttätiger Angriff trifft die niederländische Meldestelle für Schwachstellen

    Am 21. September 2026 wurde das Dutch Institute for Vulnerability Disclosure über zwei bis dahin unbekannte Lücken in seinem Ticketsystem angegriffen. Die Einrichtung, bei der Sicherheitsforscher noch nicht veröffentlichte Schwachstellen melden, machte den Vorgang drei Tage später selbst öffentlich und unterrichtete die niederländische Datenschutzaufsicht und das nationale Cybersicherheitszentrum. Sie ordnet den Angriff nach dem beobachteten Vorgehen einem selbsttätig arbeitenden KI-Agenten zu.

    Geändert: · Geprüft:

  • VorfallBund

    Falschzuschreibung durch eine KI-Suchübersicht gegenüber zwei Verlagen

    Eine KI-generierte Suchübersicht verknüpfte zwei Münchner Verlage mit dubiosen Geschäftspraktiken, ohne dass sich dafür in den verlinkten Quellen ein Beleg fand. Das Landgericht München I stufte den Anbieter als unmittelbaren Störer ein; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27 KI-VO)

    Einrichtungen des öffentlichen Rechts, private Einrichtungen mit öffentlichen Diensten und Betreiber bestimmter Systeme nach Anhang III Nr. 5 müssen vor Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen und deren Ergebnisse der Marktüberwachungsbehörde mitteilen.

    Geändert: · Geprüft:

  • VorfallEU

    GTG-1002: erste berichtete weitgehend KI-orchestrierte Cyberspionage-Kampagne

    Ein Akteur, den Anthropic mit hoher Zuversicht als chinesisch staatlich gefördert bewertet, manipulierte im September 2025 das Werkzeug Claude Code zu Angriffsversuchen auf rund dreißig Ziele weltweit; in einer kleinen Zahl von Fällen mit Erfolg. Nach Angaben des Anbieters übernahm die KI 80 bis 90 Prozent der Kampagne.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    Hochrisiko: allgemeine und berufliche Bildung (Anhang III Nr. 3)

    KI-Systeme für Zulassung, Bewertung von Lernergebnissen, Einstufung des Bildungsniveaus und Prüfungsüberwachung gelten als hochriskant — auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    Hochrisiko: Beschäftigung und Personalmanagement (Anhang III Nr. 4)

    KI-Systeme für Einstellung und Auswahl sowie für Entscheidungen über Arbeitsbedingungen, Beförderung, Kündigung, Aufgabenzuweisung und Leistungsbewertung gelten als hochriskant. Erfasst sind auch Plattformtätige.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    Hochrisiko: Biometrie (Anhang III Nr. 1)

    Biometrische Fernidentifizierung, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen und Emotionserkennung gelten als hochriskant — soweit ihr Einsatz überhaupt zugelassen ist. Die bloße Verifizierung ist ausgenommen.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    Hochrisiko: kritische Infrastruktur (Anhang III Nr. 2)

    KI-Systeme als Sicherheitsbauteile bei Verwaltung und Betrieb kritischer digitaler Infrastruktur, des Straßenverkehrs oder der Wasser-, Gas-, Wärme- und Stromversorgung gelten als hochriskant. Von der Grundrechte-Folgenabschätzung ist dieser Bereich ausgenommen.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    Hochrisiko: Migration, Asyl und Grenzkontrolle (Anhang III Nr. 7)

    KI-Systeme als Lügendetektoren, zur Risikobewertung einreisender Personen, zur Unterstützung bei der Prüfung von Asyl- und Visumanträgen und zur Identifizierung natürlicher Personen gelten als hochriskant. Die Überprüfung von Reisedokumenten ist ausgenommen.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    Hochrisiko: Rechtspflege und demokratische Prozesse (Anhang III Nr. 8)

    KI-Systeme zur Unterstützung von Justizbehörden bei der Rechtsanwendung und Systeme zur Beeinflussung von Wahlergebnissen oder Wahlverhalten gelten als hochriskant. Rein organisatorische Kampagnenwerkzeuge sind ausgenommen.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    Hochrisiko: Strafverfolgung (Anhang III Nr. 6)

    KI-Systeme zur Risikobewertung von Personen, als Lügendetektoren, zur Bewertung der Verlässlichkeit von Beweismitteln und zur Erstellung von Profilen gelten im Bereich der Strafverfolgung als hochriskant — soweit ihr Einsatz zugelassen ist.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    Hochrisiko: Zugang zu grundlegenden Diensten (Anhang III Nr. 5)

    KI-Systeme für die Prüfung von Ansprüchen auf öffentliche Leistungen, für Kreditwürdigkeitsprüfung, für Risikobewertung bei Lebens- und Krankenversicherungen sowie für die Notrufbearbeitung gelten als hochriskant. Zwei dieser Bereiche lösen die Grundrechte-Folgenabschätzung aus.

    Geändert: · Geprüft:

  • FristBund

    Januar 2028: erste Evaluierung der KI-Aufsichtsstruktur

    Die Bundesregierung muss die nach dem KI-MIG errichtete Aufsichts- und Behördenstruktur spätestens achtzehn Monate nach Inkrafttreten evaluieren und dem Bundestag berichten. Das Gesetz trat am 29. Juli 2026 in Kraft.

    Geändert: · Geprüft:

  • FristBund

    Juli 2029: Evaluierung der Wirksamkeit der KI-Aufsicht

    Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des KI-MIG evaluiert die Bundesregierung die Wirksamkeit der Aufsichtsstruktur — mit fünf im Gesetz benannten Maßstäben, darunter Innovationsfreundlichkeit und Bürokratiearmut.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtBund

    KI im Betriebsverfassungsgesetz (§§ 80, 90, 95 BetrVG)

    Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat den Begriff der Künstlichen Intelligenz 2021 an drei Stellen im BetrVG verankert: bei der Hinzuziehung von Sachverständigen, bei der Unterrichtung über Planungen und bei Auswahlrichtlinien. Den Begriff der Künstlichen Intelligenz in § 87 BetrVG hat es dagegen nicht eingefügt.

    Geändert: · Geprüft:

  • VorfallBund

    KI-generierte Schriftsätze überlasten die Sozialgerichtsbarkeit

    Sozialgerichte in mehreren Bundesländern melden seit 2025 einen starken Anstieg von Eilverfahren mit KI-erzeugten Schriftsätzen, die erfundene Urteile und nicht existierende Rechtsbehelfe zitieren.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    KI-Kompetenz des Personals (Art. 4 KI-VO)

    Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sich um die KI-Kompetenz ihres Personals kümmern. Die Digital-Omnibus-Verordnung hat die Pflicht von einer Sicherstellungs- zu einer Förderpflicht abgeschwächt.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    Klassifizierungsregeln für Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 KI-VO)

    Artikel 6 bestimmt auf zwei Wegen, wann ein KI-System als hochriskant gilt: über Anhang I bei eingebetteten Systemen in regulierten Produkten und über Anhang III bei eigenständigen Systemen.

    Geändert: · Geprüft: