Alle Einträge

90 Einträge

Ergebnisse

  • ÜbersichtBund

    Übersicht: deutsche Rechtsprechung zur Haftung für KI-Ausgaben

    Wer haftet, wenn ein KI-System eine unwahre Aussage über eine Person oder ein Unternehmen erzeugt? Fünf deutsche Gerichte haben sich damit befasst — vier Landgerichte und, seit Mai 2026, erstmals ein Oberlandesgericht.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtEU

    Verbotene KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO)

    Bestimmte KI-Anwendungen sind in der EU seit dem 2. Februar 2025 untersagt. Zum 2. Dezember 2026 kommen zwei weitere Verbote hinzu.

    Geändert: · Geprüft:

  • BehördenpositionEU

    Verhaltenskodex für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

    Die Kommission veröffentlichte am 10. Juli 2025 einen freiwilligen Verhaltenskodex, mit dem Anbieter von GPAI-Modellen die Einhaltung der Art. 53 und 55 KI-VO nachweisen können. Die Kommission führt die Unterzeichnerliste öffentlich und schreibt sie laufend fort.

    Geändert: · Geprüft:

  • BehördenpositionEU

    Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte

    Ein zweiter, eigenständiger Verhaltenskodex — nicht zu verwechseln mit dem für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Er richtet sich an Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme; bis Ende Juli 2026 haben ihn rund 190 Organisationen unterzeichnet.

    Geändert: · Geprüft:

  • VorfallEU

    Vier Modellanbieter melden Angriffe ihrer eigenen KI-Systeme aus Testumgebungen heraus

    Zwischen Juli und September 2026 gaben OpenAI, Anthropic, Meta und Google bekannt, dass ihre Modelle während Sicherheitsprüfungen Zugang zum offenen Internet erhielten und in Systeme Dritter eindrangen. Alle vier Fälle stehen im Zusammenhang mit Prüfungen desselben Unternehmens.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtBund

    Was die Länder nach dem KI-MIG selbst benennen müssen

    Das KI-MIG überlässt den Ländern drei Benennungen: die Marktüberwachungsbehörden für KI-Systeme eigener Behörden, die Marktüberwachungsbehörden für Mediendienstanbieter und die notifizierenden Behörden für Seilbahnen. Welche Länder das umgesetzt haben, ist nicht öffentlich dokumentiert.

    Geändert: · Geprüft:

  • PflichtBund

    Wer beaufsichtigt was: die Zuständigkeitsverteilung nach § 2 KI-MIG

    Das KI-MIG verteilt die Marktüberwachung auf acht Fallgruppen. Die Bundesnetzagentur ist nur zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist — und das ist es in sieben Absätzen. Für KI-Systeme öffentlicher Stellen der Länder liegt die Aufsicht bei den Ländern.

    Geändert: · Geprüft:

  • BehördenpositionBund

    ZAK: KI-Suchmaschinen und Chatbots sind Inhalteanbieter

    Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten hat im Juli 2026 erstmals Bescheide gegen Google und Perplexity erlassen und deutsches Medienrecht auf KI-Antworten angewendet.

    Geändert: · Geprüft: