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EDSA: Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung
Der Europäische Datenschutzausschuss hat am 7. Juli 2026 erstmals seit 2014 Leitlinien zur Anonymisierung vorgelegt. Sie folgen einem relativen Ansatz: Derselbe Datenbestand kann für die eine Stelle personenbezogen und für die andere anonym sein.