Behörde

55 Einträge

Ergebnisse

  • BehördenpositionOffen

    EDSA: Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung

    Der Europäische Datenschutzausschuss hat am 7. Juli 2026 erstmals seit 2014 Leitlinien zur Anonymisierung vorgelegt. Sie folgen einem relativen Ansatz: Derselbe Datenbestand kann für die eine Stelle personenbezogen und für die andere anonym sein.

    Zuletzt geprüft:

  • PflichtIn Kraft

    Wer beaufsichtigt was: die Zuständigkeitsverteilung nach § 2 KI-MIG

    Das KI-MIG verteilt die Marktüberwachung auf acht Fallgruppen. Die Bundesnetzagentur ist nur zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist — und das ist es in sieben Absätzen. Für KI-Systeme öffentlicher Stellen der Länder liegt die Aufsicht bei den Ländern.

    Zuletzt geprüft:

  • VorfallEntschieden

    GTG-1002: erste berichtete weitgehend KI-orchestrierte Cyberspionage-Kampagne

    Ein Akteur, den Anthropic mit hoher Zuversicht als chinesisch staatlich gefördert bewertet, manipulierte im September 2025 das Werkzeug Claude Code zu Angriffsversuchen auf rund dreißig Ziele weltweit; in einer kleinen Zahl von Fällen mit Erfolg. Nach Angaben des Anbieters übernahm die KI 80 bis 90 Prozent der Kampagne.

    Zuletzt geprüft:

  • PflichtGeplant

    Hochrisiko: Biometrie (Anhang III Nr. 1)

    Biometrische Fernidentifizierung, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen und Emotionserkennung gelten als hochriskant — soweit ihr Einsatz überhaupt zugelassen ist. Die bloße Verifizierung ist ausgenommen.

    Zuletzt geprüft:

  • PflichtGeplant

    Hochrisiko: Zugang zu grundlegenden Diensten (Anhang III Nr. 5)

    KI-Systeme für die Prüfung von Ansprüchen auf öffentliche Leistungen, für Kreditwürdigkeitsprüfung, für Risikobewertung bei Lebens- und Krankenversicherungen sowie für die Notrufbearbeitung gelten als hochriskant. Zwei dieser Bereiche lösen die Grundrechte-Folgenabschätzung aus.

    Zuletzt geprüft:

  • PflichtGeplant

    Hochrisiko: kritische Infrastruktur (Anhang III Nr. 2)

    KI-Systeme als Sicherheitsbauteile bei Verwaltung und Betrieb kritischer digitaler Infrastruktur, des Straßenverkehrs oder der Wasser-, Gas-, Wärme- und Stromversorgung gelten als hochriskant. Von der Grundrechte-Folgenabschätzung ist dieser Bereich ausgenommen.

    Zuletzt geprüft:

  • PflichtGeplant

    Hochrisiko: Migration, Asyl und Grenzkontrolle (Anhang III Nr. 7)

    KI-Systeme als Lügendetektoren, zur Risikobewertung einreisender Personen, zur Unterstützung bei der Prüfung von Asyl- und Visumanträgen und zur Identifizierung natürlicher Personen gelten als hochriskant. Die Überprüfung von Reisedokumenten ist ausgenommen.

    Zuletzt geprüft:

  • PflichtGeplant

    Hochrisiko: Strafverfolgung (Anhang III Nr. 6)

    KI-Systeme zur Risikobewertung von Personen, als Lügendetektoren, zur Bewertung der Verlässlichkeit von Beweismitteln und zur Erstellung von Profilen gelten im Bereich der Strafverfolgung als hochriskant — soweit ihr Einsatz zugelassen ist.

    Zuletzt geprüft:

  • BehördenpositionIn Kraft

    Verhaltenskodex für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

    Die Kommission veröffentlichte am 10. Juli 2025 einen freiwilligen Verhaltenskodex, mit dem Anbieter von GPAI-Modellen die Einhaltung der Art. 53 und 55 KI-VO nachweisen können. Die Kommission führt die Unterzeichnerliste öffentlich und schreibt sie laufend fort.

    Zuletzt geprüft:

  • PflichtGeplant

    Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen (Art. 26 KI-VO)

    Wer ein Hochrisiko-KI-System einsetzt, trifft eigene Pflichten neben denen des Anbieters — unter anderem zu Eingabedaten, menschlicher Aufsicht, Überwachung und Vorfallmeldung. Die Pflichten greifen mit dem verschobenen Geltungsbeginn für Hochrisiko-Systeme.

    Zuletzt geprüft:

  • PflichtGeplant

    Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27 KI-VO)

    Einrichtungen des öffentlichen Rechts, private Einrichtungen mit öffentlichen Diensten und Betreiber bestimmter Systeme nach Anhang III Nr. 5 müssen vor Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen und deren Ergebnisse der Marktüberwachungsbehörde mitteilen.

    Zuletzt geprüft: