PflichtIn Kraft
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur Erkennung von Verzerrungen (Art. 4a KI-VO)
Die Digital-Omnibus-Verordnung fügt einen neuen Artikel 4a ein. Er erlaubt ausnahmsweise die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, soweit dies zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen unbedingt erforderlich ist — unter sechs kumulativen Bedingungen.