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  • VorfallEntschieden

    Anthropic: Bericht über unterbundenen Missbrauch von KI (September 2026)

    Der Anbieter Anthropic hat am 10. September 2026 einen Bericht über Missbrauchsfälle veröffentlicht, die zwischen Dezember 2025 und August 2026 unterbunden wurden. Er umfasst sieben Schadensbereiche und enthält mehrere Fälle mit unmittelbarem Bezug zum europäischen Rechtsraum.

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  • PflichtIn Kraft

    Was die Länder nach dem KI-MIG selbst benennen müssen

    Das KI-MIG überlässt den Ländern drei Benennungen: die Marktüberwachungsbehörden für KI-Systeme eigener Behörden, die Marktüberwachungsbehörden für Mediendienstanbieter und die notifizierenden Behörden für Seilbahnen. Welche Länder das umgesetzt haben, ist nicht öffentlich dokumentiert.

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  • BehördenpositionOffen

    EDSA: Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung

    Der Europäische Datenschutzausschuss hat am 7. Juli 2026 erstmals seit 2014 Leitlinien zur Anonymisierung vorgelegt. Sie folgen einem relativen Ansatz: Derselbe Datenbestand kann für die eine Stelle personenbezogen und für die andere anonym sein.

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  • BehördenpositionIn Kraft

    Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte

    Ein zweiter, eigenständiger Verhaltenskodex — nicht zu verwechseln mit dem für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Er richtet sich an Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme; bis Ende Juli 2026 haben ihn rund 190 Organisationen unterzeichnet.

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  • PflichtIn Kraft

    Wer beaufsichtigt was: die Zuständigkeitsverteilung nach § 2 KI-MIG

    Das KI-MIG verteilt die Marktüberwachung auf acht Fallgruppen. Die Bundesnetzagentur ist nur zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist — und das ist es in sieben Absätzen. Für KI-Systeme öffentlicher Stellen der Länder liegt die Aufsicht bei den Ländern.

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  • UrteilEntschieden

    LG Frankfurt: Haftung für KI-Suchübersichten ist grundsätzlich möglich

    Das Landgericht Frankfurt am Main wies den Eilantrag eines Ärzteverbunds gegen eine KI-Übersicht ab — arbeitete aber sämtliche Voraussetzungen einer Haftung des Suchmaschinenbetreibers heraus. Es ist die erste deutsche Entscheidung zu diesem Format.

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  • UrteilEntschieden

    LG Hamburg: Betreiber muss sich Chatbot-Aussagen wie eigene zurechnen lassen

    Ein KI-Chatbot hatte behauptet, ein Verein werde durch Steuergelder finanziert. Das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung und stellte fest, dass der Betreiber sich die Aussagen zurechnen lassen muss — allgemeine Hinweise auf die Fehlbarkeit von KI genügen nicht.

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  • UrteilEntschieden

    LG Kiel: Portalbetreiber haftet für Falschangabe seiner KI

    Ein Online-Portal behauptete aufgrund eines KI-Fehlers, ein Unternehmen sei wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht worden. Das Landgericht Kiel entschied zugunsten des Unternehmens — die früheste der hier erfassten deutschen Entscheidungen zur Haftung für KI-Ausgaben.

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  • Übersicht

    Übersicht: deutsche Rechtsprechung zur Haftung für KI-Ausgaben

    Wer haftet, wenn ein KI-System eine unwahre Aussage über eine Person oder ein Unternehmen erzeugt? Fünf deutsche Gerichte haben sich damit befasst — vier Landgerichte und, seit Mai 2026, erstmals ein Oberlandesgericht.

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  • UrteilOffen

    OLG Hamm: Chatbot-Antworten sind eigene geschäftliche Handlungen des Unternehmens

    Ein KI-Chatbot erfand Facharzttitel für die Geschäftsführer des Unternehmens, das ihn einsetzte. Das Oberlandesgericht Hamm sah darin eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG und stellte fest, dass ein Chatbot kein Dritter ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

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  • VorfallEntschieden

    GTG-1002: erste berichtete weitgehend KI-orchestrierte Cyberspionage-Kampagne

    Ein Akteur, den Anthropic mit hoher Zuversicht als chinesisch staatlich gefördert bewertet, manipulierte im September 2025 das Werkzeug Claude Code zu Angriffsversuchen auf rund dreißig Ziele weltweit; in einer kleinen Zahl von Fällen mit Erfolg. Nach Angaben des Anbieters übernahm die KI 80 bis 90 Prozent der Kampagne.

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  • PflichtGeplant

    Hochrisiko: Biometrie (Anhang III Nr. 1)

    Biometrische Fernidentifizierung, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen und Emotionserkennung gelten als hochriskant — soweit ihr Einsatz überhaupt zugelassen ist. Die bloße Verifizierung ist ausgenommen.

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  • PflichtGeplant

    Hochrisiko: Zugang zu grundlegenden Diensten (Anhang III Nr. 5)

    KI-Systeme für die Prüfung von Ansprüchen auf öffentliche Leistungen, für Kreditwürdigkeitsprüfung, für Risikobewertung bei Lebens- und Krankenversicherungen sowie für die Notrufbearbeitung gelten als hochriskant. Zwei dieser Bereiche lösen die Grundrechte-Folgenabschätzung aus.

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  • PflichtGeplant

    Hochrisiko: kritische Infrastruktur (Anhang III Nr. 2)

    KI-Systeme als Sicherheitsbauteile bei Verwaltung und Betrieb kritischer digitaler Infrastruktur, des Straßenverkehrs oder der Wasser-, Gas-, Wärme- und Stromversorgung gelten als hochriskant. Von der Grundrechte-Folgenabschätzung ist dieser Bereich ausgenommen.

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  • PflichtGeplant

    Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen (Art. 26 KI-VO)

    Wer ein Hochrisiko-KI-System einsetzt, trifft eigene Pflichten neben denen des Anbieters — unter anderem zu Eingabedaten, menschlicher Aufsicht, Überwachung und Vorfallmeldung. Die Pflichten greifen mit dem verschobenen Geltungsbeginn für Hochrisiko-Systeme.

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  • PflichtGeplant

    Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27 KI-VO)

    Einrichtungen des öffentlichen Rechts, private Einrichtungen mit öffentlichen Diensten und Betreiber bestimmter Systeme nach Anhang III Nr. 5 müssen vor Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen und deren Ergebnisse der Marktüberwachungsbehörde mitteilen.

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