FristGeplant
2. Dezember 2026: neue Verbote und Ende der Übergangsfrist für synthetische Inhalte
An diesem Tag greifen zwei neue Verbotstatbestände nach Art. 5 KI-VO, und die Übergangsfrist für vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte Systeme zur Erzeugung synthetischer Inhalte endet.