Anbieter

73 Einträge

Ergebnisse

  • PflichtGeplant

    Software und KI als Produkt: die neue Produkthaftungsrichtlinie

    Die Richtlinie (EU) 2024/2853 bezieht Software ausdrücklich in die verschuldensunabhängige Produkthaftung ein; KI-Systeme sind ein Unterfall davon. Sie gilt für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. In Deutschland soll ein vollständig neu gefasstes Produkthaftungsgesetz sie umsetzen.

    Zuletzt geprüft:

  • VorfallEntschieden

    Anthropic: Bericht über unterbundenen Missbrauch von KI (September 2026)

    Der Anbieter Anthropic hat am 10. September 2026 einen Bericht über Missbrauchsfälle veröffentlicht, die zwischen Dezember 2025 und August 2026 unterbunden wurden. Er umfasst sieben Schadensbereiche und enthält mehrere Fälle mit unmittelbarem Bezug zum europäischen Rechtsraum.

    Zuletzt geprüft:

  • PflichtIn Kraft

    Was die Länder nach dem KI-MIG selbst benennen müssen

    Das KI-MIG überlässt den Ländern drei Benennungen: die Marktüberwachungsbehörden für KI-Systeme eigener Behörden, die Marktüberwachungsbehörden für Mediendienstanbieter und die notifizierenden Behörden für Seilbahnen. Welche Länder das umgesetzt haben, ist nicht öffentlich dokumentiert.

    Zuletzt geprüft:

  • PflichtIn Kraft

    Öffentliche Zusammenfassung der Trainingsinhalte (Art. 53 Abs. 1 lit. d KI-VO)

    Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck müssen eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen — nach einer verbindlichen Vorlage des Büros für Künstliche Intelligenz vom 24. Juli 2025. Die Pflicht trifft auch Anbieter quelloffener Modelle.

    Zuletzt geprüft:

  • BehördenpositionOffen

    EDSA: Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung

    Der Europäische Datenschutzausschuss hat am 7. Juli 2026 erstmals seit 2014 Leitlinien zur Anonymisierung vorgelegt. Sie folgen einem relativen Ansatz: Derselbe Datenbestand kann für die eine Stelle personenbezogen und für die andere anonym sein.

    Zuletzt geprüft:

  • BehördenpositionIn Kraft

    Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte

    Ein zweiter, eigenständiger Verhaltenskodex — nicht zu verwechseln mit dem für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Er richtet sich an Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme; bis Ende Juli 2026 haben ihn rund 190 Organisationen unterzeichnet.

    Zuletzt geprüft:

  • PflichtIn Kraft

    Wer beaufsichtigt was: die Zuständigkeitsverteilung nach § 2 KI-MIG

    Das KI-MIG verteilt die Marktüberwachung auf acht Fallgruppen. Die Bundesnetzagentur ist nur zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist — und das ist es in sieben Absätzen. Für KI-Systeme öffentlicher Stellen der Länder liegt die Aufsicht bei den Ländern.

    Zuletzt geprüft:

  • UrteilEntschieden

    LG Frankfurt: Haftung für KI-Suchübersichten ist grundsätzlich möglich

    Das Landgericht Frankfurt am Main wies den Eilantrag eines Ärzteverbunds gegen eine KI-Übersicht ab — arbeitete aber sämtliche Voraussetzungen einer Haftung des Suchmaschinenbetreibers heraus. Es ist die erste deutsche Entscheidung zu diesem Format.

    Zuletzt geprüft:

  • UrteilEntschieden

    LG Hamburg: Betreiber muss sich Chatbot-Aussagen wie eigene zurechnen lassen

    Ein KI-Chatbot hatte behauptet, ein Verein werde durch Steuergelder finanziert. Das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung und stellte fest, dass der Betreiber sich die Aussagen zurechnen lassen muss — allgemeine Hinweise auf die Fehlbarkeit von KI genügen nicht.

    Zuletzt geprüft:

  • Übersicht

    Übersicht: deutsche Rechtsprechung zur Haftung für KI-Ausgaben

    Wer haftet, wenn ein KI-System eine unwahre Aussage über eine Person oder ein Unternehmen erzeugt? Fünf deutsche Gerichte haben sich damit befasst — vier Landgerichte und, seit Mai 2026, erstmals ein Oberlandesgericht.

    Zuletzt geprüft:

  • UrteilOffen

    OLG Hamm: Chatbot-Antworten sind eigene geschäftliche Handlungen des Unternehmens

    Ein KI-Chatbot erfand Facharzttitel für die Geschäftsführer des Unternehmens, das ihn einsetzte. Das Oberlandesgericht Hamm sah darin eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG und stellte fest, dass ein Chatbot kein Dritter ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

    Zuletzt geprüft:

  • VorfallEntschieden

    GTG-1002: erste berichtete weitgehend KI-orchestrierte Cyberspionage-Kampagne

    Ein Akteur, den Anthropic mit hoher Zuversicht als chinesisch staatlich gefördert bewertet, manipulierte im September 2025 das Werkzeug Claude Code zu Angriffsversuchen auf rund dreißig Ziele weltweit; in einer kleinen Zahl von Fällen mit Erfolg. Nach Angaben des Anbieters übernahm die KI 80 bis 90 Prozent der Kampagne.

    Zuletzt geprüft:

  • PflichtGeplant

    Hochrisiko: Biometrie (Anhang III Nr. 1)

    Biometrische Fernidentifizierung, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen und Emotionserkennung gelten als hochriskant — soweit ihr Einsatz überhaupt zugelassen ist. Die bloße Verifizierung ist ausgenommen.

    Zuletzt geprüft: