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  • PflichtGeplant

    Hochrisiko: Zugang zu grundlegenden Diensten (Anhang III Nr. 5)

    KI-Systeme für die Prüfung von Ansprüchen auf öffentliche Leistungen, für Kreditwürdigkeitsprüfung, für Risikobewertung bei Lebens- und Krankenversicherungen sowie für die Notrufbearbeitung gelten als hochriskant. Zwei dieser Bereiche lösen die Grundrechte-Folgenabschätzung aus.

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  • PflichtGeplant

    Hochrisiko: kritische Infrastruktur (Anhang III Nr. 2)

    KI-Systeme als Sicherheitsbauteile bei Verwaltung und Betrieb kritischer digitaler Infrastruktur, des Straßenverkehrs oder der Wasser-, Gas-, Wärme- und Stromversorgung gelten als hochriskant. Von der Grundrechte-Folgenabschätzung ist dieser Bereich ausgenommen.

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  • PflichtGeplant

    Hochrisiko: Migration, Asyl und Grenzkontrolle (Anhang III Nr. 7)

    KI-Systeme als Lügendetektoren, zur Risikobewertung einreisender Personen, zur Unterstützung bei der Prüfung von Asyl- und Visumanträgen und zur Identifizierung natürlicher Personen gelten als hochriskant. Die Überprüfung von Reisedokumenten ist ausgenommen.

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  • PflichtGeplant

    Hochrisiko: Strafverfolgung (Anhang III Nr. 6)

    KI-Systeme zur Risikobewertung von Personen, als Lügendetektoren, zur Bewertung der Verlässlichkeit von Beweismitteln und zur Erstellung von Profilen gelten im Bereich der Strafverfolgung als hochriskant — soweit ihr Einsatz zugelassen ist.

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  • BehördenpositionIn Kraft

    Verhaltenskodex für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

    Die Kommission veröffentlichte am 10. Juli 2025 einen freiwilligen Verhaltenskodex, mit dem Anbieter von GPAI-Modellen die Einhaltung der Art. 53 und 55 KI-VO nachweisen können. Die Kommission führt die Unterzeichnerliste öffentlich und schreibt sie laufend fort.

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  • PflichtIn Kraft

    Sanktionen und Bußgelder (Art. 99 KI-VO)

    Die Verordnung sieht dreistufige Geldbußen vor: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Millionen oder 3 Prozent bei Verstößen gegen zentrale Akteurspflichten einschließlich der Transparenzpflichten, bis zu 7,5 Millionen oder 1 Prozent bei falschen Auskünften.

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  • PflichtGeplant

    Anforderungen an KI in regulierten Produkten (Anhang I)

    Für KI als Sicherheitsbauteil in Produkten, die bereits unionsrechtlich harmonisiert sind — etwa Medizinprodukte, Aufzüge oder Druckgeräte —, wurde der Geltungsbeginn um ein Jahr auf den 2. August 2028 verschoben.

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  • PflichtIn Kraft

    Verbotene KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO)

    Bestimmte KI-Anwendungen sind in der EU seit dem 2. Februar 2025 untersagt. Zum 2. Dezember 2026 kommen zwei weitere Verbote hinzu.

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  • BehördenpositionIn Kraft

    DSK: Reformvorschläge zur DSGVO mit Anpassungen für KI

    Die Datenschutzkonferenz fordert, spezifische Rechtsgrundlagen für Entwicklung, Training und Betrieb von KI-Modellen und KI-Systemen gesetzlich festzulegen, und schlägt eine Informationspflicht in Art. 13 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 2 DSGVO sowie eine entsprechende Ergänzung beim Auskunftsrecht vor.

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  • BehördenpositionEntschieden

    DSK: Stellungnahme zum Entwurf des KI-Durchführungsgesetzes

    Die Datenschutzkonferenz wandte sich im Oktober 2025 gegen die vorgesehene Zuweisung der allgemeinen Aufsichtszuständigkeiten an die Bundesnetzagentur und forderte, datenschutzrechtliche Fragen abschließend den Datenschutzaufsichtsbehörden zuzuweisen.

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  • BehördenpositionOffen

    EDSA: Leitlinien 03/2026 zum Web Scraping im Kontext generativer KI

    Der Europäische Datenschutzausschuss hat am 7. Juli 2026 erstmals einen umfassenden datenschutzrechtlichen Rahmen für das großflächige Absammeln öffentlich zugänglicher Daten zum Training generativer KI vorgelegt. Die Leitlinien stehen bis zum 30. Oktober 2026 in öffentlicher Konsultation.

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  • BehördenpositionIn Kraft

    EDSA: KI-Modelle sind selten anonym (Stellungnahme 28/2024)

    Der Europäische Datenschutzausschuss hält fest, dass mit personenbezogenen Daten trainierte KI-Modelle regelmäßig dem Datenschutzrecht unterliegen, und benennt Maßstäbe für Anonymität und berechtigtes Interesse.

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