Pflicht

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Ergebnisse

  • PflichtIn Kraft

    Sanktionen und Bußgelder (Art. 99 KI-VO)

    Die Verordnung sieht dreistufige Geldbußen vor: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Millionen oder 3 Prozent bei Verstößen gegen zentrale Akteurspflichten einschließlich der Transparenzpflichten, bis zu 7,5 Millionen oder 1 Prozent bei falschen Auskünften.

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  • PflichtGeplant

    Anforderungen an KI in regulierten Produkten (Anhang I)

    Für KI als Sicherheitsbauteil in Produkten, die bereits unionsrechtlich harmonisiert sind — etwa Medizinprodukte, Aufzüge oder Druckgeräte —, wurde der Geltungsbeginn um ein Jahr auf den 2. August 2028 verschoben.

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  • PflichtIn Kraft

    Verbotene KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO)

    Bestimmte KI-Anwendungen sind in der EU seit dem 2. Februar 2025 untersagt. Zum 2. Dezember 2026 kommen zwei weitere Verbote hinzu.

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  • PflichtIn Kraft

    KI im Betriebsverfassungsgesetz (§§ 80, 90, 95 BetrVG)

    Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat den Begriff der Künstlichen Intelligenz 2021 an drei Stellen im BetrVG verankert: bei der Hinzuziehung von Sachverständigen, bei der Unterrichtung über Planungen und bei Auswahlrichtlinien. Den Begriff der Künstlichen Intelligenz in § 87 BetrVG hat es dagegen nicht eingefügt.

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  • PflichtIn Kraft

    Nationale KI-Aufsicht in Deutschland (KI-MIG)

    Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz bestimmt seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungs-, Anlauf- und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung.

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