PflichtIn Kraft
Transparenzpflichten für KI-Systeme und KI-Inhalte (Art. 50 KI-VO)
Wer KI-Systeme betreibt, die mit Menschen interagieren oder synthetische Inhalte erzeugen, muss dies seit dem 2. August 2026 offenlegen und Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen.