Welche Rechtsgrundlage für die automatisierte Analyse polizeilicher Datenbestände besteht in dem Land, und mit welchem Stand?
- Rechtsgrundlage
- nicht ermittelt (PAG-Entwurf, Drucksache 8/2478)
- Stand
- im Gesetzgebungsverfahren, Anhörung im Innenausschuss
- Eingeführt
- entfällt
- Gerichtliche Prüfung
- keine bekannt
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes wurde am 05.02.2026 erstmals im Landtag beraten; eine mündliche Anhörung im Innenausschuss fand am 27.08. statt. Der Entwurf sieht neben der automatisierten Datenanalyse auch automatisierte Verhaltenserkennung, biometrische Bildersuche, Kennzeichenerfassung und Videodrohnen vor. Nach der Berichterstattung dürfen bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch Daten aus der verdeckten Überwachung von Wohnraum oder Privatgeräten in die Analyse einfließen. Der Innenminister erklärte in der Debatte, keine Produkte des marktführenden Anbieters nutzen zu wollen.