Welche Rechtsgrundlage für die automatisierte Analyse polizeilicher Datenbestände besteht in dem Land, und mit welchem Stand?
- Rechtsgrundlage
- keine ermittelt
- Stand
- keine Regelung recherchierbar, Beschaffung angekündigt
- Eingeführt
- entfällt
- Gerichtliche Prüfung
- keine bekannt
Das Innenministerium erklärte im Frühjahr 2026, die Landespolizei arbeite nicht mit der marktführenden Software und plane das auch nicht. Eine Ausschreibung für Datenanalyse-Software war für Mitte Mai 2026 angekündigt; der Ausgang ist nicht ermittelt. Ob eine Rechtsgrundlage besteht oder geplant ist, ist offen.