KI-Regulierung in Nordrhein-Westfalen

Alles, was MASCHINENWACHE zu Nordrhein-Westfalen zusammenträgt — aus den Länder-Übersichten und als eigenständige Einträge. EU- und Bundesrecht gelten zusätzlich, unabhängig vom Land.

Aus den Übersichten

  • Welche Rechtsgrundlage für die automatisierte Analyse polizeilicher Datenbestände besteht in dem Land, und mit welchem Stand?

    Rechtsgrundlage
    § 23 Abs. 6 und 6a PolG NRW
    Stand
    in Kraft, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
    Eingeführt
    2022; geltende Fassung ab 13.12.2025
    Gerichtliche Prüfung
    BVerfG, Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde im Februar 2026

    Zuletzt geprüft: · Fundstelle

    Die Befugnis steht nicht in einem eigenen Paragrafen, sondern in § 23 zur Weiterverarbeitung. Absatz 6 regelt die Zusammenführung und Analyse, Absatz 6a die Anforderungen. Als einzige der geprüften Regelungen setzt sie den Einsatz selbstständig arbeitender oder selbstlernender Systeme ausdrücklich voraus und knüpft daran Auflagen. Geltende Fassung ab 13.12.2025 (Gesetz vom 02.12.2025, GV. NRW. S. 1132). Die Landesbeauftragte für Datenschutz zweifelt die Verfassungsmäßigkeit weiterhin an.

Einzelne Einträge

Aktuell keine eigenständigen Einträge speziell zu Nordrhein-Westfalen.