Welche Rechtsgrundlage für die automatisierte Analyse polizeilicher Datenbestände besteht in dem Land, und mit welchem Stand?
- Rechtsgrundlage
- nicht ermittelt (NPOG-Entwurf)
- Stand
- im Gesetzgebungsverfahren, Anhörung durchgeführt
- Eingeführt
- entfällt
- Gerichtliche Prüfung
- keine bekannt
Die Landesregierung legte am 10.11.2025 einen Entwurf zur Änderung des NPOG vor, der neben der automatisierten Datenanalyse auch intelligente Videoüberwachung und biometrische Verfahren vorsieht. In der Anhörung des Innenausschusses am 26.02.2026 rügte der Landesbeauftragte für den Datenschutz eine fehlende Auseinandersetzung mit den Vorgaben der KI-Verordnung; das Verfahren verzögerte sich daraufhin. Nach Darstellung der Landesregierung berücksichtigt der Entwurf die Eingriffsschwellen des Bundesverfassungsgerichts.