KI-Regulierung in Hamburg

Alles, was MASCHINENWACHE zu Hamburg zusammenträgt — aus den Länder-Übersichten und als eigenständige Einträge. EU- und Bundesrecht gelten zusätzlich, unabhängig vom Land.

Aus den Übersichten

  • Welche Rechtsgrundlage für die automatisierte Analyse polizeilicher Datenbestände besteht in dem Land, und mit welchem Stand?

    Rechtsgrundlage
    § 49 HmbPolDVG (Nachfolgeregelung)
    Stand
    Nachfolgeregelung in Kraft; Vorgängerfassung vom BVerfG für nichtig erklärt
    Eingeführt
    2025-02-05
    Gerichtliche Prüfung
    BVerfG, Urteil vom 16.02.2023 zur Vorgängerfassung

    Zuletzt geprüft: · Fundstelle

    Amtliche Überschrift: Automatisierte Anwendung zur Auswertung vorhandener Daten. Hamburg ist das einzige Land, dessen Regelung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt und anschließend neu gefasst wurde; die Nachfolgeregelung gilt ab dem 05.02.2025. Sie bestimmt ausdrücklich, dass die Analyse regelbasiert auf einer von Menschen definierten Abfolge von Analyse- und Verarbeitungsschritten abläuft.

Einzelne Einträge

Aktuell keine eigenständigen Einträge speziell zu Hamburg.