KI-Regulierung in Hessen

Alles, was MASCHINENWACHE zu Hessen zusammenträgt — aus den Länder-Übersichten und als eigenständige Einträge. EU- und Bundesrecht gelten zusätzlich, unabhängig vom Land.

Aus den Übersichten

  • Welche Rechtsgrundlage für die automatisierte Analyse polizeilicher Datenbestände besteht in dem Land, und mit welchem Stand?

    Rechtsgrundlage
    § 25a HSOG
    Stand
    novellierte Fassung in Kraft, Verfassungsbeschwerde anhängig
    Eingeführt
    2018; geltende Fassung ab 13.12.2025
    Gerichtliche Prüfung
    BVerfG, Urteil vom 16.02.2023; erneute Verfassungsbeschwerde Juni 2024, anhängig

    Zuletzt geprüft: · Fundstelle

    Amtliche Überschrift: Automatisierte Anwendung zur Datenanalyse. Die geltende Fassung gilt ab dem 13.12.2025. Sie beschreibt die Analyse ausdrücklich als technisches Hilfsmittel und enthält als einzige der geprüften Regelungen ein abgestuftes Verhältnis von Komplexität der Analyse und Gewicht des Veranlassungszusammenhangs. Das BVerfG erklärte die ursprüngliche Fassung 2023 für verfassungswidrig und gewährte eine Übergangsfrist; gegen die Novelle wurde im Juni 2024 erneut Verfassungsbeschwerde erhoben.

Einzelne Einträge

Aktuell keine eigenständigen Einträge speziell zu Hessen.