Welche Rechtsgrundlage für die automatisierte Analyse polizeilicher Datenbestände besteht in dem Land, und mit welchem Stand?
- Rechtsgrundlage
- Art. 61a BayPAG
- Stand
- in Kraft, Verfassungsbeschwerde anhängig
- Eingeführt
- nicht ermittelt
- Gerichtliche Prüfung
- BVerfG, Verfassungsbeschwerde vom 23.07.2025, anhängig
Die Vorschrift trägt die amtliche Überschrift Besondere technische Mittel zur anlassbezogenen Zusammenführung von Daten; der Begriff der automatisierten Datenanalyse kommt darin nicht vor. Sie unterscheidet zwei Eingriffsschwellen und untersagt in Absatz 5 ausdrücklich die Verwendung selbstlernender Systeme. Rechtsgrundlage für das System VeRA. Datum des Inkrafttretens nicht ermittelt.