KI-Regulierung in Bayern

Alles, was MASCHINENWACHE zu Bayern zusammenträgt — aus den Länder-Übersichten und als eigenständige Einträge. EU- und Bundesrecht gelten zusätzlich, unabhängig vom Land.

Aus den Übersichten

  • Welche Rechtsgrundlage für die automatisierte Analyse polizeilicher Datenbestände besteht in dem Land, und mit welchem Stand?

    Rechtsgrundlage
    Art. 61a BayPAG
    Stand
    in Kraft, Verfassungsbeschwerde anhängig
    Eingeführt
    nicht ermittelt
    Gerichtliche Prüfung
    BVerfG, Verfassungsbeschwerde vom 23.07.2025, anhängig

    Zuletzt geprüft: · Fundstelle

    Die Vorschrift trägt die amtliche Überschrift Besondere technische Mittel zur anlassbezogenen Zusammenführung von Daten; der Begriff der automatisierten Datenanalyse kommt darin nicht vor. Sie unterscheidet zwei Eingriffsschwellen und untersagt in Absatz 5 ausdrücklich die Verwendung selbstlernender Systeme. Rechtsgrundlage für das System VeRA. Datum des Inkrafttretens nicht ermittelt.

Einzelne Einträge

Aktuell keine eigenständigen Einträge speziell zu Bayern.