KI-Regulierung in Baden-Württemberg

Alles, was MASCHINENWACHE zu Baden-Württemberg zusammenträgt — aus den Länder-Übersichten und als eigenständige Einträge. EU- und Bundesrecht gelten zusätzlich, unabhängig vom Land.

Aus den Übersichten

  • Welche Rechtsgrundlage für die automatisierte Analyse polizeilicher Datenbestände besteht in dem Land, und mit welchem Stand?

    Rechtsgrundlage
    § 47a PolG BW
    Stand
    in Kraft
    Eingeführt
    2025-12-03
    Gerichtliche Prüfung
    keine bekannt

    Zuletzt geprüft: · Fundstelle

    Eingefügt durch das Gesetz zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften vom 18.11.2025, beschlossen am 12.11.2025, verkündet im Gesetzblatt Nr. 117 vom 02.12.2025. Nach Artikel 3 tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dasselbe Gesetz fügte auch § 45a (Standortdaten bei Notruf) und § 57a (Weiterverarbeitung zu Entwicklungs-, Trainings- und Testzwecken) ein.

Einzelne Einträge

Aktuell keine eigenständigen Einträge speziell zu Baden-Württemberg.