KI-Regulierung in Brandenburg

Alles, was MASCHINENWACHE zu Brandenburg zusammenträgt — aus den Länder-Übersichten und als eigenständige Einträge. EU- und Bundesrecht gelten zusätzlich, unabhängig vom Land.

Aus den Übersichten

  • Welche Rechtsgrundlage für die automatisierte Analyse polizeilicher Datenbestände besteht in dem Land, und mit welchem Stand?

    Rechtsgrundlage
    keine
    Stand
    keine Regelung im Gesetzestext
    Eingeführt
    entfällt
    Gerichtliche Prüfung
    keine bekannt

    Zuletzt geprüft: · Fundstelle

    Der Volltext des Brandenburgischen Polizeigesetzes in der Fassung vom 23.04.2026 enthält keine Befugnis zur automatisierten Datenanalyse. Die Begriffe Datenanalyse, Analyseplattform und Zusammenführung kommen nicht vor. Als Auswertungsbefugnisse bestehen der Datenabgleich (§ 40) und die Rasterfahndung (§ 46). Die Grundrechtseinschränkung im Änderungsgesetz vom April 2026 betrifft nach dem Regelungsbestand andere Maßnahmen, insbesondere die elektronische Aufenthaltsüberwachung (§ 15b) und die Fallkonferenzen (§ 45a).

Einzelne Einträge

Aktuell keine eigenständigen Einträge speziell zu Brandenburg.